piwik no script img

Vögeln belohnt

Lyon (dpa) - Ein Arbeiter darf nicht entlassen werden, wenn er sich weigert, eine Arbeit anzunehmen, die die Erfüllung seiner ehelichen Pflichten behindert. So hat ein Gericht in Lyon entschieden und einen Arbeitgeber zur Zahlung von 36.000 Francs an einen entlassenen Arbeiter verurteilt. Der Arbeiter, ein Maler, hatte seinem neuen Chef bei der Einstellung erklärt, daß er und seine Frau dringend ein Kind wünschten. Seine Frau sei deshalb in ärztlicher Behandlung. Sie müßten deshalb jeden Tag Geschlechtsverkehr haben. Probleme entstanden, als der Chef den Maler zu einem entfernten Arbeitsplatz schicken wollte, der die Erfüllung der „täglichen ehelichen Pflichten“ nicht mehr erlaubte. Dieser lehnte ab und wurde entlassen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen