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Vobo–Urteil für Grüne zu hoch / Amtsgerichtsurteil aufgehoben

Bonn (taz) - Einen finanziellen, aber keinen politischen Erfolg haben die Grünen–Bundestagsabgeordneten mit ihren Beschwerden gegen Volkszählungsurteile errungen. Rund 20 Abgeordnete waren wegen „Aufruf zu einer Ordnungswidrigkeit“ zu satten Bußgeldern von jeweils etwa 8.000 Mark verurteilt worden: Sie hatten im Februar vergangenen Jahres vor dem Bundestag ein Transparent mit der Aufschrift „Volkszählungs–Boykott“ hochgehalten. Das Oberlandesgericht Köln hob nun in einem ersten Verfahren, das für die folgenden als richtungsweisend gilt, das Urteil des Bonner Amtsgericht auf, weil die Höhe des Bußgeldes beanstandet wird. In der Schuldfrage bestätigt das Oberlandesgericht jedoch die untere Instanz. Das hohe Bußgeld hob das Gericht aus zwei anderen Gründen auf: weil es sich bei der Tat der Grünen–Abgeordneten nicht um den „Bereich der denkbar schwersten Fälle“ handele und weil die grünen Parlamentarier einen Großteil ihrer Diäten an die grünen Öko–Fonds als Spende abführen. Vermutlich werden nun alle Vobo–Verfahren der Fraktion vor dem Bonner Amtsgericht noch einmal verhandelt. cw

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