: Vier Wahlzettel
Insgesamt sind 2,5 Millionen Personen zu den Wahlen von Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sowie zur gleichzeitig stattfindenden Volksabstimmung über die überarbeitete Verfassung aufgerufen, darunter auch 30.000 Jungwähler. Erstmals seien auch rund 54.000 in der Stadt lebende EU-Bürger wahlberechtigt. Obwohl die EU- Richtlinie erst 1996 in Kraft trete, könnten sie in Berlin bereits an den BVV-Wahlen teilnehmen.
Jeder Wähler hat einschließlich der Volksabstimmung vier Stimmen. Über einen grauen Stimmzettel werden die Direktkandidaten der Parteien im jeweiligen Wahlkreis für das Abgeordnetenhaus bestimmt. Mit der Zweitstimme, einem blauen Stimmzettel, entscheiden die Wähler über die Stärke der 19 antretenden Parteien im neuen Parlament. Ein weiterer, lachsfarbener Stimmzettel ist für die Bezirksverordnetenversammlungen, wo insgesamt 19 Parteien und neun Wählergemeinschaften kandidieren.
Berliner, die bisher noch keine Wahlberechtigungskarte für den 22. Oktober erhalten haben, sollten schnellstmöglich Einblick ins Wahlverzeichnis nehmen. Wenn sie dort nicht registriert sind, können sie noch bis Freitag beim jeweiligen Bezirkswahlamt die Aufnahme beantragen. Dies gelte auch für nichtmeldepflichtige Personen wie Obdachlose, die erstmals bei der Berliner Wahl an die Urne treten dürften. Die Adressen der Bezirkswahlämter können unter 5161-3631 erfragt werden.
Die 2.850 Wahllokale haben am Wahlsonntag von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Briefwähler sollten die Wahlunterlagen bis spätestens 21. Oktober per Post abgeschickt haben.ADN
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