: Vier Jahre für 4 Schüsse SAusländer
■ Totschlag, weil sie nicht deutsch redeten
Lüneburg Zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren hat am Donnerstag nachmittag die 4. Strafkammer des Lüneburger Landgerichts einen 45 Jahre alten Bademeister verurteilt, der auf Ausländer geschossen hatte. Das Gericht erkannte auf versuchten Totschlag in vier Fällen in Tateinheit mit dem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Faustfeuerwaffe und versuchter Nötigung.
Zwischen dem Deutschen und vier Libanesen war es in einer Oktobernacht vergangenen Jahres im Lüneburger Kneipenviertel deshalb zu der folgenschweren Auseinandersetzung gekommen, weil der Deutsche sich in das Gespräch der Asylbewerber mehrfach mit der Aufforderung eingemischt hatte, „in Deutschland gefälligst deutsch zu sprechen“. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung auf Geldstrafe wegen versuchter Nötigung plädiert hatte.
Ein vierter Schuß traf den 26jährigen in den Rücken, eine Herzkammer und ins Rippenfell. „Der Mann wäre ohne schnelle Hilfe gestorben“, stellte Richter Stürmann fest. dpa
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