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Viel abgelehnt

Im sogenannten Lotto-Mord-Prozeß hat das Landgericht Hamburg gestern drei Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt. Die Verteidung des 27jährigen Angeklagten hatte unter anderem ein neues Sachverständigengutachten gefordert, in dem festgestellt werden sollte, daß der Angeklagte nicht der Täter sein könne. Ob es an diesem Mittwoch zu den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung und zur Urteilsverkündung kommt, ist noch offen.

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