Videoüberwachung nach Terroralarm: BVG-Kameras erkennen keine Taliban
Im September hatten Terroristen Anschläge in Deutschland angekündigt. Die Berliner Polizei suchte auch mit den Kameras in U-Bahnhöfen nach möglichen Tätern - ohne etwas zu finden.
Nach den Terrorwarnungen im vergangenen Spätsommer hat die Polizei erstmals auch über die Kameras in den U-Bahnhöfen Ausschau nach Verdächtigen gehalten. Vom 30. September bis zum 14. Oktober wurden einzelne Stationen überwacht, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des Senates. Die Kontrollen hätten allerdings keine Anhaltspunkte auf einen bevorstehenden Anschlag geliefert.
Ende September 2009 war ein Video aufgetaucht, in dem ein deutschsprachiger Taliban-Kämpfer drohte, durch den Bundeswehreinsatz in Afghanistan werde "ein Angriff auf Deutschland für uns Mudschaheddin verlockend". Dazu wurden Fotos eingeblendet vom Brandenburger Tor, dem Hamburger Hauptbahnhof, dem Münchner Oktoberfest, dem Kölner Dom und der Skyline von Frankfurt. Die Berliner Polizei teilte mit, sie werde verstärkt in Bussen und U-Bahnen Streife laufen und Personen kontrollieren. Fahrgäste sollten die Polizei alarmieren, wenn sie herrenloses Gepäck sehen. In München wurde der Oktoberfestplatz geräumt.
Wie Körting jetzt mitteilte, nahm auch ein Polizist in der Leitstelle der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Platz. Dort laufen live die Kamerabilder aus den U-Bahnhöfen ein. Es wurden gezielt einzelne Bahnhöfe überwacht, sagte Körting, ohne deren Namen nennen zu wollen. Die Kameraaufnahmen wurden nicht gespeichert.
Vor zwei Jahren hatte das Parlament mit einer umstrittenen Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) festgeschrieben, wann die Polizei U-Bahnhöfe überwachen darf, um Straftaten bereits im Vorfeld zu verhindern: wenn es um "Straftaten von erheblicher Bedeutung" geht und es einen "hinreichenden Anlass" gibt. Neben dem Video habe es noch "weitere Hinweise" gegeben, sagte Körtings Sprecherin Nicola Rothermel am Dienstag. Aus Sicherheitsgründen dürfe sie aber nicht sagen, woher diese Hinweise kamen.
Die Öffentlichkeit wurde - über die viel diskutierten Videos hinaus - nicht noch zusätzlich von der Polizei gewarnt. "Damit würde man Panik schüren", so Rothermel. Eine Warnung käme nur dann in Frage, wenn es Hinweise auf einen genauen Ort und einen Zeitpunkt für einen Anschlag gebe. So konkret seien die Hinweise allerdings nicht gewesen.
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