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Video über Rechte digitaler FotografenKnipsen für mehr Transparenz

Seit es Handys mit Kameras gibt, ist die Welt um Millionen Hobbyfotografen reicher. Wer Polizisten bei der Arbeit knipst, kann der Staatsmacht auf die Finger schauen.

Keine Fotos? Wenn Polizisten das Fotografieren verbieten, ist das meist nicht rechtmäßig. Bild: dpa

BERLIN taz | Jede Kamera kann – richtig eingesetzt – für ein bisschen mehr Transparenz sorgen. Bei kleinen und großen gesellschaftlichen Ereignissen übernehmen Hobby-Fotografen eine wichtige Funktion: Sie kontrollieren und können damit den Staat überwachen. Das ist nicht immer einfach.

Im Occupy-Camp in New York zum Beispiel hinderten Polizisten Fotojournalisten daran, die Verhaftung von Occupy-Demonstranten zu fotografieren. Die New York Times schrieb der Polizei daraufhin zwei wütende Briefe. Das New York Police Department antwortete, sie würden ihre Angestellten den Umgang mit Medien in speziellen Trainings beibringen.

Profi-Fotografen wissen sich eher gegen Polizisten-Willkür zu wehren und beharren auf ihr Recht, öffentliche Ereignisse abzulichten. Amateur-Fotografen hingegen lassen sich leichter gängeln und packen ihre Kamera weg, wenn ein Polizist sie auffordert. Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine US-amerikanische Nichtregierungsorganisation, klärt Bürger deshalb über ihre Rechte als Fotografen auf.

Die US-Produktionsfirma hitRECord hat daraus eine Video-Animation für Hobby-Fotografen gemacht, die vor allem junge Menschen ansprechen soll. Regie führte der Schauspieler Joseph Leonard Gordon-Levitt ("500 Days of Summer", "Inception"). Die Band "The Gregory Brothers" kümmerte sich um die Musik.

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Im Video fotografiert ein Mädchen Occupy-Protestler in der Wall-Street, worauf ein Polizist ihr den Fotoapparat wegnimmt. Daraufhin erscheint Benjamin Franklin als Engel. "Just because he has a badge, it doesn't give him any right to be mean" (Nur weil er eine Dienstmarke trägt, hat er nicht das Recht, fies zu sein).

Mit erhobenem Zeigefinger singt Franklin, einer der Gründervater der USA, und erinnert an die Grundrechte der amerikanischen Verfassung. Smartphones mit ihren Kameras seien wichtig, um den Staat zu überwachen. Sie verhelfen zu mehr Transparenz. Und das sei grundlegend für eine Demokratie. Kein Polizist dürfe Bilder löschen. Sie dürften auch keine Kamera konfiszieren, sagt Franklin. Außer, es liege ein Verdacht vor.

Das Volk müsse den Staat überwachen. Die diskriminierende Handlungen des New Yorker Cop werden im Filmchen auf youtube hochgeladen und millionenfach angeklickt. Währenddessen verwandelt sich das Mädchen – ihrer Rechte als Fotografin bewusst – zu einer kleinen Freiheits-Ninja.

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10 Kommentare

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  • S
    stephan2503

    Pressefreiheit gilt in Deutschland wie der Name schon sagt nur für die Presse. Die Rechtslage ist in dieser Frage leider noch im Vorinternetzeitalter und damit recht problematisch für engagierte Hobbyfotografen bzw Fotoblogger welche nicht im Hauptberuf bei der Presse sind.

     

    Eine Anpassung der Rechtslage an das Internetzeitalter ist überfällig. So sollte es endlich für engagierte Blogger und/oder Hobbyfotografen ein zum Presseausweis vergleichbares Dokument geben.

     

    Es geht dabei nicht um Rabatte oder freie Eintrittskarten, sondern nur um die Möglichkeit ohne größere Behinderungen "seine" Fotos, wie z.B. Pressefotografen, machen zu können - z.B. bei einer Demo

  • S
    stauffenberg

    deshalb haben die Israelis auch den Leuten vom int. Gaza Hilfskonvoi ihre Handies weggenommen, nachdem sie 12 Aktivisten erschossen hatten. Wahrheit ist ein gefährliches Gut.

  • D
    Deutschland?

    Hallo liebe taz-Reaktion,

     

    Interessanter als ein USA-spezifisches Video wäre die Situation in Deutschland: Wann darf ich hier fotografieren? (und wann veröffentlichen?) Was darf die Polizei?

  • P
    Pether

    Der Artikel ist ja ganz nett, aber wenn ich mich in D auf die amerikanische Verfassung berufe, werden mich die Polizisten vermutlich nicht gar so ernstnehmen.

    Es wäre schön gewesen, wenn man auch etwas mehr über die diesbezügliche Rechtslage in Deutschland erfahren hätte.

  • A
    Alex

    So weit also die Theorie... Wer öfter mal Demos besucht wird wissen, dass schon der, der einen Beamten behaarlich nach Name und Dienstnummer fragt, mit Prellungen und Platzwunde in Gewahrsam landet. Anzeigen gegen Beamte enden dann tatsächlich oft mit rechstkräfitgen Schuldsprüchen, wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Falschaussage. Schöner Rechtsstaat.

  • J
    Jeanjacques

    Auf einer Demo, auf der ich Fotos schoss, kam die Besatzung eines Halbgruppenkraftwagens auf die Idee, all jene, auf die Gesichter von Polizisten zu erkennen gewesen wären, zu löschen. Dagegen habe ich beim für die Einheit zuständigen Polizeipräsidium und beim Petitionsausschuss des Landtages eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, die tatsächlich dazu führt, dass sich der Hundertschaftsführer in einem längeren Telefogespräch, in dem die untschiedlichen Sichtweisen des Vorfalls und Gesamteinsatzes zur Sprache kam,en, für das Verhalten seiner Beamten mir gegenüber entschuldigte und sich dafür bedankte, dass ich dieses Fehlverhalten gemeldet hatte. Nachher gab es auch noch ein vom Polizeipräsidenten unterschriebe Entschuldigungsschreiben. So ärgerlich der Vorfall auch war, so war die Aufarbeitung seitens der Polizei in diesem Fall vorbildlich. Die Fotos sind übrigen wiederhergestellt...

  • K
    Kritiker

    Wenn man kein hauptberuflicher Journalist ist, kann man sich auch die Vorzüge des Internets zu Nutze machen. Man filmt / fotografiert etwas und sieht zu, dass man weg kommt.

    Wer sich im Internet etwas auskennt, kann diese Bilder dann so veröffentlichen, dass es nicht auf ihn zurückgeführt werden kann und sie dennoch gesehen werden.

     

    Die Pressefreiheit ist, ähnlich wie die Meinungsfreiheit, in diesem Land stärker beschnitten, als mir lieb ist.

  • S
    Shollatur

    (...) liebe Kinder, seid schön vorsichtig, wenn ihr mal einen toten Diktator vor die Linse eures EiFons bekommt. Wenns schiefgeht, kann euch Onkel David auch nicht mehr helfen.

  • R
    rick

    Im Artikel wird Fotographieren & Veröffentlichen zu sehr vermengt.

  • T
    Traunsteiner

    Meinen Erfahrungsbericht über den Umgang der Polizei mit einem Knipser in Traunstein, Oberbayern, steht hier: http://habito.de/blog/?p=582

     

    Pressefreiheit gibt es nicht. Tatsache ist, dass der Polizist im Einsatz entscheidet, wer “Die Presse” ist und wer nicht. Die Innenminister-Konferenz hat entschieden, welche Presseausweise anerkannt werden.

    Die Pressefreiheit gilt in Deutschland daher tatsächlich nur für hauptberuflich tätige Journalisten, die vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Gewerkschaft ver.di oder (evtl./umstritten) FreeLense durch Presseausweis legitimiert sind. Die Pressefreiheit gilt also nicht - wie der Verfasser am eigenen Körper zu spüren bekommen hat -, für den nebenberuflichen Buchautor.