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Verwaltungsgericht Münster entscheidet gegen Ahaus

Münster (taz) - Lange Gesichter bei den Verfechtern des Atommüllagers Ahaus, Freude bei dem Kläger, dem Landwirt Hermann Lenting, seiner Anwältin Wiltrud Rülle–Hengesbach und den anwesenden Bürgerinitiativ–Mitgliedern: Das Verwaltungsgericht Münster hat gestern in der ersten Instanz die Klage gegen das Brennelementezwischenlager in Ahaus für zulässig erklärt. Die Kammer bescheinigt damit dem Kläger Lenting bei seinem gerichtlichen Kampf gegen die Anlage Aussicht auf Erfolg. In der kurzen mündlichen Begründung verwies das Gericht vor allem auf die falsche Ausweisung des Baugeländes als Industriegebiet. Wegen des „besonderen, ihm eigenen Gefährdungspotentiales“ dürfe das Zwischenlager nur in einem als Sondergebiet oder als Außenbereich ausgewiesenen Gelände errichtet werden. Der Ahauser Oberstadtdirektor Jünnemann hatte in der Einlassung schon zugestanden, daß er „gar nicht so davon überzeugt sei, ob der Bebauungsplan gültig ist“. Dieser Meinung schloß sich das Verwaltungsgericht an. Der Baustopp am Zwischenlager bleibt bestehen.

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