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Verwaltung prüft GesetzesverstoßBursche hat sich nicht angemeldet

Dem ehemaligem Staatsekretär Michael Büge drohen juristische Konsequenzen wegen seinem neuem Job bei der Bürgerhilfe.

Ob bei Michael Büge alles mit Recht und Ordnung zugeht? Bild: dpa

Der Wechsel von der Sozialverwaltung zu einem freien Träger der Obdachlosenhilfe hat womöglich juristische Konsequenzen für Michael Büge. Die Verwaltung prüft, ob der ehemalige Staatssekretär gegen das Beamtenstatusgesetz verstoßen hat. Demzufolge müssen Beamte im Ruhestand ihrem ehemaligen Dienstherren eine neue Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen anzeigen. Und zwar immer dann, wenn der neue Job mit der alten Tätigkeit „im Zusammenhang steht“ und wenn dadurch „dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können“. Die Betonung liegt dabei auf „können“ – die Möglichkeit reicht schon. Die Verwaltung prüft dann den Vorgang. Wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass eine solche Beeinträchtigung wirklich zu befürchten ist, muss sie den neuen Job verbieten.

Der CDU-Politiker Büge wurde vor neun Monaten als Staatssekretär gefeuert, weil er die Mitgliedschaft in der rechten Burschenschaft Gothia nicht – wie von ihm angekündigt – aufgeben wollte. Seit diesem Monat ist er Geschäftsführer der Bürgerhilfe. Die Einrichtung mit ihren rund 90 Mitarbeitern bietet an 15 Standorten betreutes Wohnen für Obdachlose. Über die Höhe des Zuschusses für die Bürgerhilfe entscheidet Büges alter Arbeitgeber, die Sozialverwaltung. In seinem neuen Job ist Büge dafür verantwortlich, die Vereinbarungen mit seinem alten Arbeitgeber zu unterzeichnen – jedenfalls war es bisher bei der Bürgerhilfe üblich, dass der Geschäftsführer das machte.

Den neuen Job hat Büge, Beamter im Ruhestand, jedoch seinem alten Dienstherren nicht angezeigt. Ob das notwendig gewesen wäre und welche Konsequenzen das hat, „das prüfen wir derzeit“, so Constance Frey, Sprecherin von Sozialsenator Czaja. Büge hat auf eine taz-Anfrage nicht reagiert.

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3 Kommentare

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  • Werft den Purschen zu Poden.

    • @vic:

      Der kleine Schelm ist ein Widerporst.

  • PO
    Pankow Observer

    Ach, Herr Büge hat nicht reagiert? Das ist ja mal erstaunlich, wo die taz ihm doch immer so neutral und wohlgesonnen gegenübersteht.

     

    Die Anzeigepflicht, im Gegensatz zur Genehmigungspflicht, ist ein Instrument der Absicherung, damit der Beamte nicht in Interessenkonflikte verwickelt wird, die er evtl. aus Gründen der Komplexität einiger Sachverhalte nicht sehen kann.

    Aber liebe taz, bei Verstoß gegen diese Dienstpflicht holt niemand einen Henker. Sonst würden Alleen voller Politiker hängen.

     

    Immer wieder erkennt man ihre fehlende Neutralität. In der causa Wowereit schreiben Sie deutlich vorsichtiger, obwohl die Verstöße hier viel höher liegen. Aber Herr Büge, der lediglich eine Tätigkeit nicht angezeigt hat, der soll nun hier verbal eines schweren Deliktes bezichtigt werden.

     

    Was decken Sie wohl als nächstes auf? Hat er vielleicht einen Kugelschreiber vom Arbeitsplatz entwendet? Das wäre doch genau ihr Ding so etwas zu verfolgen....