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Archiv-Artikel

Verwahrung auch nach Haft

MAGDEBURG ap ■ Erstmals in Sachsen-Anhalt muss ein Mörder auch nach der Verbüßung seiner Haftstrafe weiter im Gefängnis bleiben. Das Magdeburger Landgericht verurteilte gestern einen 38-Jährigen aus Quedlinburg nach Verbüßung seiner Haftstrafe wegen Mordes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Der Schutz der Allgemeinheit sei höher zu gewichten als die individuellen Freiheitsrechte des Täters, so die Begründung. Experten zufolge habe sich der Mann in der Haft als nicht therapierbar gezeigt und stelle weiter eine Gefährdung für die Allgemeinheit dar. Der Bundestag hatte erst im Sommer die Sicherungsverwahrung möglich gemacht. Danach kann sie auch nach der Verurteilung verhängt werden, wenn sich erst während oder nach der Freiheitsstrafe herausstellt, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist.