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Verstoß gegen europäisches RechtEU bezichtigt Apple der Täuschung

Beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern hat der IT-Konzern Apple seine Kunden möglicherweise getäuscht. Das sagt zumindest die EU-Justizkommissarin.

Nur schöner Schein? Apple-Store in München Bild: dapd

HAMBURG dapd | Die EU-Kommission verdächtigt den Computerkonzern Apple, seine Kunden beim Kauf von Mobiltelefonen und Computern zu täuschen.

„Es scheint, dass Apple-Verkäufer es versäumten, den Verbrauchern klare, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über die ihnen nach EU-Recht zustehende gesetzliche Garantie zu geben“, zitiert der Spiegel aus einem Brief von Justizkommissarin Viviane Reding an die Verbraucherschutzminister der 27 EU-Länder.

Apple habe, schreibt Reding weiter, prominent für seine eigene kommerzielle Gewährleistung geworben, „es aber versäumt darauf hinzuweisen, dass die Verbraucher nach EU-Recht einen automatischen und kostenlosen Anspruch auf eine zweijährige Garantie haben“. Wegen dieser Praxis habe Italien bereits im vergangenen Dezember eine Geldbuße von 900.000 Euro gegen Apple verhängt, hieß es weiter.

Nach Erkenntnissen der EU-Kommission habe Apple „dieselben irreführenden Marketing-Maßnahmen auch in anderen Mitgliedsländern angewandt“. Reding fordere die EU-Staaten deshalb auf, „diesem Thema bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzes besonderes Augenmerk zu widmen“.

Apple verwies laut Bericht lediglich auf die Homepage mit einer Übersicht zu EU-Verbraucherrechten.

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8 Kommentare

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  • E
    Ex-Kommunist

    @ Ex-Bildzeitungsleser:

     

    Hier ist ironiefreie Zone.

     

    Ich bin übrigens auch Ex, und zwar Kommunist (siehe oben, mein Name). Wer von uns ist nun eigentlich der bessere Mensch - bzw. reuhigere Sünder?

  • V
    Vor-Ort-Service

    In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, dass Apple

    Vor-Ort-Service zwar anbietet, man diese Leistung jedoch nicht

    beziehen kann. Nicht einmal die Apple-Hotline weiß von diesem Angebot:

     

    Auf der Seite “http://www.apple.com/de/support/products/mac.html“ steht geschrieben „Vor-Ort-Service für Desktopcomputer: Besuch eines Technikers zur Reparatur vor Ort“.

     

    Im AppleCare Protection Plan (Garantiebedingungen 1. c. (ii)) geschrieben “Vor Ort Reparaturen sind für viele Desktop-Computer möglich, sofern …” ein Servicepartner in 80 km Umkreis vorhanden ist.

  • IN
    Ihr Name.

    Zum US-amerikanischen Rechtsverständnis aus dem Hause Apple fällt mir nur eins ein:

     

    Hilfe, wir werden amerikanisiert!

  • V
    Vor-Ort-Service

    Vielleicht auch interessant in diesem Zusammenhang:

     

    Auf der Seite “http://www.apple.com/de/support/products/mac.html“ steht geschrieben „Vor-Ort-Service für Desktopcomputer: Besuch eines Technikers zur Reparatur vor Ort“.

     

    Im AppleCare Protection Plan (Garantiebedingungen 1. c. (ii)) geschrieben “Vor Ort Reparaturen sind für viele Desktop-Computer möglich, sofern …” ein Servicepartner in 80 km Umkreis vorhanden ist.

     

    Leider musste ich die Erfahrung machen, dass der Vor-Ort-Service zwar angeboten wird, nur erhalten kann man ihn nicht. Selbst an der Hotline ist er unbekannt.

  • F
    Fuchs

    Im übrigen,

     

    müß der Verbraucher nach 6 Mobaten nachweisen, dass er nicht Schuld am Defekt ist. Nur mal so... Europäisches Recht und so..

  • O
    Offline

    Liebe TAZ...

     

     

    Diesmal schlecht recherchiert!

     

    Es handelt sich um die 2-jährige ges. Gewährleistung!

     

    Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechens eines Herstellers und kann z. B. gar nicht gewährt werden (z. B. Porsche) oder auch eingeschränkt sein z. B. Bosch 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung des Innenbehälters. u.s.w.

     

    Weitere Infos z. B. unter:

     

    http://www.juraforum.de/wiki/gesetzliche-garantiezeit

  • G
    gustav

    Frau Reding übertreibt es mit

    ihrer Parteilichkeit.

    Auch wenn die 2jährige Garantie

    für alle Produkte gilt, ist es letzlich

    keine Desinformation, darauf hinzuweisen,

    dass man diese Garantie bieten kann!

     

    Dieser Schachzug soll durchaus erlaubt bleiben.

    Die EU kann ja selber per Zeitungsinserate,

    Werbeplakate oder Broschüren

    ihre geschaffenen Verbraucherrechte

    vorstellen.

    Ankreidungswürdig fände

    ich Kinderarbeit oder Arbeit unter

    menschenunwürdigen Bedingungen bei FOXCONN,

    Umweltverseuchung, Geldwäsche, Insiderhandel,

    Scheinfinanztransaktionen, gesundheitliche

    oder wirtschaftliche Schäden am Verbraucher.

    Das hätte wirklich Hand und Fuss.

    Den WerbemanagerInnen das werben mit

    erfüllten Produktversprechen zu verbieten,

    auch wenn es um Standardanforderungen geht,

    finde ich übertrieben und marktwirtschaftsfremd.

    Erst wenn dem Verbraucher eine klare

    Desinformation oder ein Schaden entsteht,

    sind Gegenmaßnahmen diskussionswürdig.

    Wenn Firmenbashing dann mit wirklich

    trifftigen Gründen. Es geht schließlich

    um die Existenz von zig tausenden Mitarbeitern

    weltweit.

  • E
    Ex-Bildzeitungsleser

    Danke für die neuste Apple-Nachricht.