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Archiv-Artikel

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Die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestrigen Beschluss eine Klage des PDS-Landesverbandes gegen die seit 1959 geltende Sperrklausel als unzulässig verworfen. Die PDS habe die Frist zur Einlegung der Klage versäumt, so das Gericht. Sie hätte ihre Rechte spätestens sechs Monate nach der Reform des Kommunalwahlrechts von 1995 geltend machen müssen.