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Verpackungsmüll — return to sender

Bonn (ap) — Am kommenden Sonntag tritt eine weitere Maßnahme zur Müllverringerung in Kraft: Ab 1.Dezember müssen Hersteller und Händler sogenannte Transportverpackungen zurücknehmen und verwerten. Zu diesen Verpackungen gehören Fässer, Kanister, Kisten, Säcke, Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die dazu dienen, Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber vor Schäden zu bewahren oder den Transport sicherer zu machen. Diese Rücknahmepflicht gilt allerdings nicht, wenn der Endverbraucher die Übergabe der Waren in der Transportverpackung verlangt.

Hersteller und Händler werden nach der Verordnung verpflichtet, die Verpackungen entweder noch einmal zum Transport zu verwenden oder sie außerhalb der öffentlichen Müllabfuhr verwerten zu lassen. Sie müssen dieser Pflicht aber nicht selbst nachkommen, sondern können andere Unternehmen damit beauftragen. Bislang fallen Transportverpackungen überwiegend als hausmüllähnliche Gewerbeabfälle an und werden größtenteils verbrannt. Beispielsweise werden derzeit nur fünf Prozent der Styroporverpackungen verwertet, obwohl rein technisch gesehen rund achtzig Prozent erfaßt werden könnten.

In vielen Regionen Deutschlands reichen die Kapazitäten der Mülldeponien nur noch für zwei bis fünf Jahre. Weder Abfallverbrennungsanlagen noch neue Deponien werden in dem Umfang ausgewiesen, daß die mehr als dreißig Millionen Tonnen Hausmüll oder hausmüllähnliche Gewerbeabfälle jährlich künftig beseitigt werden können. Rund ein Drittel davon — nach dem Gewicht gerechnet — sind Verpackungsabfälle. Dem Umfang nach machen sie sogar die Hälfte dieses Mülls aus.

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