Vernichtete Unterlagen zum NSU: Bundesanwälte durften schreddern
Notizbuch weg? Kein Problem: Das Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex zu vernichten, gilt nicht für die Bundesanwaltschaft, sagt der Staatsanwalt.
![Ein Stapel Akten in roten und schwarzen Ordnern Ein Stapel Akten in roten und schwarzen Ordnern](https://taz.de/picture/1514073/14/17061155.jpeg)
Wagner sagte, es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben. Seine Behörde habe geprüft, ob gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft wegen Rechtsbeugung oder Strafvereitelung ermittelt werden müsse. Das sei aber nicht der Fall.
Die Vernichtung von Asservaten sei grundsätzlich rechtmäßig, wenn das betreffende Verfahren abgeschlossen sei. Das vom Bundesinnenministerium verhängte generelle Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex zu vernichten, gelte für die Bundesanwaltschaft nicht. „Es würde sich eher um eine Fahrlässigkeit handeln, die nicht strafbar ist“, sagte Wagner.
Das vernichtete Notizbuch gehörte einem Chemnitzer Neonazi, gegen den die Bundesanwaltschaft noch ein Ermittlungsverfahren führt. Sie geht dem Verdacht nach, er habe den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) unterstützt, für dessen überwiegend rassistisch motivierte Mordserie Beate Zschäpe angeklagt ist.
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