in kürze MANÖVER-UNFALL : Vernehmung
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat gestern den Kommandanten der Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ zu dem Manöver-Unfall vernommen, bei dem am 6. März 2002 in der Ostsee zwei Soldaten starben. Das Gericht ermittelt wegen fahrlässiger Tötung. (dpa)