■ Vermögen rechtswidrig erlangt: Willi Stoph bleibt enteignet
Berlin (dpa) – Der frühere Ministerpräsident der DDR, Willi Stoph, erhält sein Vermögen, das ihm noch von einem Sonderausschuß der Volkskammer entzogen wurde, nicht zurück. Das entschied am Montag die 25. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts. Zur Begründung hieß es, Stoph habe sein Vermögen rechtswidrig erlangt. Damit folgten die Berliner Verwaltungsrichter der Auffassung des Sonderausschusses der Volkskammer, der Stoph vor vier Jahren die Umstellung seines DDR-Kontos mit einem Guthaben von 385.000 DDR-Mark verweigert hatte. Zur Begründung wurde damals entsprechend den gesetzlichen Grundlagen der DDR ein „Verstoß gegen die guten Sitten“ sowie der „Mißbrauch einer staatlichen Stellung“ angeführt. Stoph war nach der Wende wegen Amtsmißbrauch und Korruption kurzzeitig in Untersuchungshaft.
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