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■ Verkehr/OzonTempolimit abgelehnt

Düsseldorf (dpa) – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag von vier Elternpaaren abgelehnt, die die Stadt Düsseldorf und das Land Nordrhein-Westfalen bei Ozonbelastung zu Verkehrsbeschränkungen zwingen wollten. Ein Vertreter des Umwelt-Rechtshilfe-Fonds, der die Antragsteller unterstützt hatte, teilte gestern mit, das Verwaltungsgericht habe in der Ozonkonzentration keine Gefahr für die Gesundheit der Kinder gesehen. Außerdem seien in dem Antrag die erwünschten Maßnahmen angeblich zu ungenau bezeichnet worden.

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