■ UB-Plasma: Verkauf ohne Zulassung
Koblenz (AP) – Das Koblenzer Unternehmen UB-Plasma hat zwischen 1987 und 1989 Blutplasma an Kliniken verkauft, ohne die dafür notwendigen arzneimittelrechtlichen Zulassungen zu besitzen. Dies bestätigte die Koblenzer Oberstaatsanwaltschaft gestern. Bereits 1987 habe die Staatsanwaltschaft gegen die Saarbrücker Filiale des Unternehmens unter dem Verdacht ermittelt, daß Spender bei der Blutabnahme körperlich beeinträchtigt würden. UB- Plasma hat 1985 die Genehmigung zur Herstellung von Blutplasma erhalten. Dieses Plasma habe jedoch nur als sogenanntes Industrieplasma verwendet werden dürfen. Nach bislang unbestätigten Informationen war die Bezirksregierung Koblenz schon 1988 dem Verdacht nachgegangen, daß UB- Plasma entgegen den Bestimmungen des Arzneimittelrechts Humanplasma verkaufe. Gegen die Verantwortlichen wurde in der vergangenen Woche Anklage wegen Körperverletzung und Betrug erhoben.
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