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Verkäufer: Mäßigt euch!

Kiel (dpa) – Eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ist gerechtfertigt, wenn eine Verkäuferin auf eine Kundenreklamation mit den Worten reagiert: „Stellen Sie sich nicht so pissig an.“ Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben (Az. 5 sa 309/98). Die Klägerin war etwa neun Monate in einem Sportgeschäft tätig, als der Wortwechsel passierte. Ihr wurde daraufhin außerordentlich gekündigt. Das Arbeitsgericht Kiel sah zwar „eine Pflichtwidrigkeit in Form einer gravierenden Geschmacklosigkeit“, aber noch „keine grobe Beleidigung“. Es hätte vor der Kündigung eine Abmahnung geben müssen. Das Landesarbeitsgericht sah dagegen eine „grobe arbeitsvertragliche Pflichtverletzung“, die eine fristlose Kündigung rechtfertige, zumal eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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