: Verjährt und verwirkt
■ Olympiamassaker 1972: Schadens- ersatzklagen abgelehnt oder ausgesetzt
München (AP/dpa) – Rund 23 Jahre nach dem Olympia-Massaker von 1972 hat das Landgericht München die Schadenersatzklagen von 22 Hinterbliebenen der israelischen Opfer abgewiesen. Die 9. Zivilkammer erklärte am Mittwoch, die Ansprüche dieser Kläger seien verjährt und verwirkt. Über die Klagen von fünf weiteren Hinterbliebenen soll dagegen weiter verhandelt werden, wenn sie die nötigen finanziellen Sicherheiten für die Prozeßkosten – zwischen 1.000 und 110.000 Mark pro Person – geleistet haben. Eine solche Regelung sieht die Zivilprozeßordnung bei Klägern mit Wohnsitz außerhalb der EU vor.
Die Angehörigen der elf getöteten israelischen Sportler hatten die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Bayern und die Stadt München auf Schadenersatz von insgesamt 40 Millionen Mark verklagt. Nach Ansicht der 30 Kläger waren die Sportler am 5. September 1972 bei dem Überfall palästinensischer Terroristen auf die israelische Olympia-Mannschaft wegen massiver Fehler der Sicherheitskräfte ums Leben gekommen. Sie werfen der damaligen Einsatzleitung und den Sicherheitskräften „Dilettantismus“ vor.
Die Zivilkammer ging in ihrem „Teilendurteil“ nicht auf die konkreten Vorfälle ein, sondern stützte sich allein auf formale Argumente. Das Gericht vertrat die Auffassung, die Rechtsansprüche von 22 Hinterbliebenen seien nicht nur verjährt, sondern auch verwirkt: Diese Kläger hätten 1973 eine Vereinbarung mit den Olympischen Komitees unterschrieben, wonach sie auf Klagen, Ansprüche oder Forderungen verzichten würden. In diese Vereinbarung seien auch die Bundesrepublik, der Freistaat Bayern und die Stadt München eingebunden gewesen.
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