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Vergewaltigung vor GerichtDie Schlammschlacht schreckt ab

Können sich Opfer von Gewalt auf die Justiz verlassen? Nach dem Kachelmann-Prozess dürften Betroffene noch mehr zögern, eine Vergewaltigung anzuzeigen.

Eine weibliche Justitia - trotzdem lässt das Gerichtssystem weibliche Opfer von sexuellen Übergriffen häufig allein. Bild: dpa

Jörg Kachelmann ist ein freier Mann. Das Landgericht Mannheim hat den Schweizer Wettermoderator am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Damit endet eine monatelange und vor allem öffentlich ausgetragene Schlammschlacht. Jetzt bekommen alle Beteiligten, allen voran der Angeklagte und die Klägerin, die dringend benötigte Ruhe. Unabhängig davon, dass in diesem Mammutprozess viele Fragen offen geblieben sind.

Und noch etwas anderes wird bleiben: die Ahnung davon, dass der gesamte Prozess dem schwierigen Themenkomplex Vergewaltigung und Gewalt in Beziehungen nicht gutgetan hat. An dieser Entwicklung tragen alle Beteiligten ihre eigene Schuld: Angeklagter, Klägerin, VerteidigerInnen, Gericht, Medien. Glaubwürdigkeit, Beweise und Erinnerungen der Opfer an den Tathergang werden künftig noch stärker infrage gestellt werden als bisher.

Schon vorher war es schwer, Vergewaltigung und sexuelle Gewalt in Beziehungen nachzuweisen. Solange es keine eindeutigen Spermaspuren gibt, ist der Beweis eines körperlichen und seelischen Übergriffs - trotz modernster Kriminaltechnik - schwierig. Nicht einmal ein Drittel der Verletzungen kann dokumentiert werden, sagt eine Studie der London Metropolitan University im Auftrag der Europäischen Kommission, die die Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern untersucht hat.

Hinzu kommt eine Vielzahl an sogenannten Vergewaltigungsmythen: Sexuelle Übergriffe finden vor allem im öffentlichen Raum statt, beispielsweise in dunklen Parks; Täter überfallen hauptsächlich ihnen unbekannte, junge, gutaussehende Frauen.

Tatort Wohnung

Zahlreiche Studien widerlegen das. Eine Untersuchung des Bundesfamilienministeriums hat herausgefunden, dass jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren wenigstens einmal in ihrem Leben von ihrem Partner oder ihrem Expartner körperlich und sexuell angegriffen wird. Das reicht von Drohungen, Ohrfeigen und einmaligen Vergehen bis hin zu schweren Misshandlungen und Vergewaltigungen mit körperlichen und psychischen Langzeitfolgen. Nur etwa 11 bis 22 Prozent der Sexualopfer werden von Unbekannten angegriffen. Der Tatort ist fast immer die eigene Wohnung, Opfer sind fast immer Frauen, Täter fast immer Männer.

Die meisten betroffenen Frauen reden nicht darüber, fast die Hälfte behält das Erlebte bis ans Lebensende für sich.

"Die Frauen schweigen aus Angst und Scham. Die meisten wissen auch nicht, wie ein Strafverfahren abläuft", sagt die Sozialpädagogin Antje Prinz vom Büro für Prozessvorbereitung und Prozessbegleitung Ahgata in Berlin. Der Verein betreut Opfer von Gewalt - darunter Vergewaltigung und Missbrauch, aber auch Stalking und Entführung - vor Gerichtsprozessen und vor Aussagen bei der Polizei. "Groß ist die Angst der Opfer vor allem, wenn sie im Gerichtssaal ihren Peinigern gegenübersitzen", sagt die zertifizierte Prozessbegleiterin Prinz: "Vergewaltiger haben oft nicht nur physische Gewalt über ihre Opfer, sondern vor allem auch psychische." Manche Frauen befinden sich noch viele Jahre nach der Tat in psychotherapeutischer Behandlung.

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 8.000 Vergewaltigungen angezeigt, das sind etwa fünf Prozent der tatsächlich verübten Taten. In Schweden melden sich viermal so viele Opfer bei der Polizei, ergab die EU-Studie.

Die betroffenen Frauen sind stark verunsichert, ob, wie und wann sie Gewalt in der Beziehung oder eine Vergewaltigung anzeigen sollen. Die Beraterinnen beim Dachverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der bundesweit über 150 Beratungsstellen betreibt, hören häufig Sätze wie diese: "Soll ich anzeigen? Mir wird doch sowieso nicht geglaubt."

Das kennt auch Christa Stolle, Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes: Die Gründe der geringen Anzeigenbereitschaft liegen unter anderem in der Schwierigkeit, Beziehungstaten nachzuweisen, sowie in der Reaktion im sozialen Umfeld. "Meiner Tochter würde ich im Zweifel raten, nicht zur Polizei zu gehen", sagte der ehemalige Generalbundesstaatsanwalt Hansjürgen Karge im vergangenen Herbst in einer Talkshow. Er sagte auch: "Meine berufliche Erfahrung lehrt: Letztlich zahlen die Frauen immer die Zeche." Er bezweifelte damals schon, zu Beginn des Kachelmann-Prozesses, dass dieser Fall vergewaltigte Frauen ermutigen werde, zur Polizei zu gehen.

Christa Stolle befürchtet, dass das Gegenteil eintreten wird: "Es werden sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige bei einer Vergewaltigung zu erstatten." Ursache dafür sei aber nicht in erster Linie das Kachelmann-Urteil, sondern der Medienrummel: "Durch die Berichterstattung und die Vorverurteilung der Klägerin von Teilen der Öffentlichkeit geht ein fatales Signal aus an alle Betroffene."

Nichts passiert

Von den rund 8.000 angezeigten Vergewaltigungen gelangen jedes Jahr rund 1.400 zur Anklage, etwa 1.000 Täter werden verurteilt. Das ist im EU-Ländervergleich "unterdurchschnittlich". Regula Schwager, Psychologin und Psychotherapeutin in Zürich, kennt das aus ihrer eigenen Praxis in der Schweiz. In vielen Fällen, sagt sie, werde keine Anklage erhoben: "Das heißt aber nicht, dass nichts passiert ist. Es gibt fast nie Beweise und die ErmittlerInnen werden mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert." Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei.

Sogenannte Fremdtäter, also der Unbekannte im Park, werden fast nie vor ein Gericht gestellt, weil sie erst gar nicht gefasst werden. Verurteilt werden häufig Täter, die in das klassische Vergewaltigerklischee passen: brutal, bewaffnet, aggressiv. Nur drei Prozent der Anzeigen bei der Polizei sind Falschbeschuldigungen, sagt die Polizeistatistik. Darunter viele von Jugendlichen, wie Antje Prinz von Ahgata weiß. "Wenn junge Mädchen eine Vergewaltigung anzeigen, aber gelogen haben, ist das meist ein Hilferuf, der auf ganz andere Probleme aufmerksam machen soll", sagt die Beraterin. "Oftmals wissen die jungen Mädchen gar nicht, welche Auswirkung ihre Anzeige haben kann."

Wie eine Frau auf dem Revier und später im Gerichtssaal behandelt wird, ob man ihr Glauben schenkt und respektvoll mit ihr umgeht, ist dem Zufall geschuldet. "Es gibt solche und solche Richterinnen und Richter und es gibt solche und solche Polizeibeamte", sagt Antje Prinz. Sie fordert: "Bevor eine Frau eine Anzeige macht, soll sie sich darüber im Klaren sein, was sie davon erwartet." Für viele betroffene Frauen, die Gewalt und Vergewaltigung in einer Partnerschaft erleben, endet die Gewaltspirale nicht mit einer Anzeige.

Der Kachelmann-Prozess ist zwar vorerst vorbei, aber die Folgen werden noch lange nachklingen.

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127 Kommentare

 / 
  • OB
    Ole Bjoernar

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

     

    Bei ihnen tickts wohl, was?!? Der Beschuldigte muß jetzt nachweisen, daß er eine Tat NICHT begangen hat?? Das ist die Forderung? Auf sowas können wirklich nur durchgedrehte Emanzen kommen.

  • GJ
    German JaCobi

    Am besten wäre es, unsere Gesellschaft würde sich mit dem beschäftigen, was Gewalt in vielen Formen so begünstigt, daß das Schuldverdrängungsphänomen den Rest macht, um all das zu inszenieren, was immer mehr Juristen immer schlampiger beschäftigt ...

     

    Interessanterweise wird genau das, worauf es ankäme, so trickreich verdrängt, daß das Einzige, was hier wirklich helfen würde, ignoriert wird.

     

    Das ist das Dilemma der Menschenwelt! Es ließe sich in Nullkommanichts in Wohlgefallen auflösen mit ein bißchen Neugier ... Denn es hat "nur" mit Kommunikation zu tun, dem mächtigsten Werkzeug der Welt. Bei "rechter" Nutzung wird Verständigung daraus, und dann gibt es auch weniger Kachelfrauen ...

  • B
    Brandeis

    @ vic

     

    "Ich bin der Überzeugung, Fälle von sexueller Gewalt sollten von Anklage bis Urteil nichtöffentlich stattfinden."

     

    Mit Geheimprozessen hat man aber nicht immer so gute Erfahrungen gemacht...

     

    Die Öffentlichkeit der Verhandlung dient dem Schutz des Angeklagten, nicht still und heimlich abgeurteilt und weggesperrt zu werden.

     

    Wenn es richtig ans Eingemachte geht, gibt es immer noch den § 171b Gerichtsverfassungsgesetz.

     

    "(1) Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozeßbeteiligten, Zeugen oder durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde, soweit nicht das Interesse an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände überwiegt. Dies gilt nicht, soweit die Personen, deren Lebensbereiche betroffen sind, in der Hauptverhandlung dem Ausschluß der Öffentlichkeit widersprechen.

     

    (2) Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen und der Ausschluß von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird.

     

    (...)"

     

    Das muss reichen.

  • TR
    Thorsten Reinert

    Warum berichten Sie nicht darüber, dass Frau Alice Schwarzer zu einer Zahlung von 14.000 € an den Ex-Anwalt von Kachelmann wegen übler Nachrede verurteilt wurde?

     

    Besitzt Frau Schwarzer für die TAZ Immunität, weil sie die Emanzen-Päpstin ist, oder was...

     

    Wo bleibt der Bericht über die Gegendarstellungen, die BLÖD, für die Frau Schwarzer die Schreiberin im Kachelmann-Prozess war, im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess schon leisten musste?

     

    Pennt Ihr oder was...

     

    Seid Ihr wie Frau Schwarzer auch schon BLÖD-Sympathisanten? Fühlt Ihr Euch vielleicht langsam mit BLÖD aus bestimmten Gründen solidarisch, vielleicht weil Ihr Euch schon selbst langsam wie eine zweite BLÖD anseht?

     

    Seid Ihr schon selbst langsam völlig feministisch verBLÖDet?

     

    Guckst Du hier:

     

    http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=131

     

    oder da:

     

    http://www.bildblog.de/

  • TR
    Thorsten Reinert

    Die Qualität dieses Taz-Artikels, seine ganze ideologische, rechtsstaatsfeindliche, unseriöse Tendenz, ist für mich der letzte Tropfen auf den Stein, der TAZ keinzen einzigen Cent zu "spenden" oder sonst irgendwie zukommen zu lassen.

     

    Bemühen Sie sich wenigstens um ein Mindestmaß an Niveau. Eine Blöd-Zeitung reicht...

  • B
    Berliner

    es ist unglaublich, wie man zwischenzeitlich glaubt, mit dem männlichen Geschlecht umgehen zu können. Es wird Zeit, dass Mann sich in z.B. Männerverbänden usw. stark macht. Wieso gelingt es den Männern eigentlich nicht ? Sie sind bezüglich Männerdiskriminierung scheinbar sehr gleichgültig und leidensfähig. Ich bin mir sicher, das sich dieses Männerverhalten fürchterlich rächen wird.

  • ME
    Mal eine Frage?

    Für was ist eigentlich ein Beweis notwendig, wenn Täter und Opfer schon vor der Beweisführung feststehen? Und müsste dann nicht auch die "Täterin" ihre Unschuld bezüglich einer Falschbeschuldigung beweisen? Fragen über Fragen...

  • D
    danielj

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

     

    Klar, wenn wir schon wissen daß der Beschuldigte Täter ist dann können wir es uns so leicht machen. Allerdings habe ich mal was davon gehört, daß es eine Unschuldsvermutung gibt, aber von so läppischen rechtsstaatlichen Formalien wollen wir uns ja nicht aufhalten lassen...

     

    Ja, ich sehe ein daß eine Vergewaltigung ein fürchterliches Erlebnis ist - aber setzen wir deshalb den Rechtsstaat ausser Kraft?

  • H
    Holkan

    Die mutmaßlichen oder angeblichen Opfer und Nebenkläger haben zukünftigen Vergewaltigungsopfern durch ihre Inszenierung in der Regenbogenpresse wahrlich keinen Dienst erwiesen. Eigentlich sollte man sie zumindest dafür noch mal vor Gericht zerren.

  • A
    Anita

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

     

    Hallo?

    Geht's noch?

    Einfach mal die Unschuldvermutung umkehren?

    D.h. jeder Mann der abends allein vorm Fernseher sitzt und kein Alibi hat, steht mit einem Bein im Knast.

    Weil: Wie soll er beweisen, dass er es _nicht_ getan hat, wenn er es nicht getan hat.

     

    Damit kann man so ziemlich jeden Mann in den Knast schicken.

  • PR
    Ph. Reiss

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

     

    Ach - und wie soll das praktisch gehen?

    Wie beweist jemand, dass er micht nicht bestohlen/beleidigt/ usw hat?

    Dass ein schales Gefühl bleibt und dass das ein unbefriedigendes Ergebnis ist, stimmt - aber etwas Besseres war wohl nicht zu erreichen.

  • OP
    Oma Paschultke

    "Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Wenn das mal nicht eine solide Grundlage für einen modernen Rechtsstaat ist.

  • M
    Marcus

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Es ist in der Tat sehr Unschön, dass viel Taten nicht zu Beweisen sind. Deswegen kann aber noch doch nicht der Rechtsstat kommplet begraben werden. Zum einen handelt es sich um Beschuldigte oder angeklagte und nicht Täter. Diese können natürlich Täter sein aber ohne Beweise wissen das nur der mutmaßliche Täter und das mutmaßliche Opfer. Währe jeder, der nicht Beweisen kann das nichts passiert ist, ein Täter müsstn sich fast alle Männer (und die meisten Frauen) sofort selbt Anzeigen. Kaum jemand wird für die letzte Woche stichhaltige Beweise haben niemanden Vergewaltigt zu haben, geschweige denn für lönger zurückliegende Zeiträumen.

     

    PS.: Mir ist klar das die Aussage nicht vom Autor stamt. Er macht sie sich aber durch die Kommentarlose wiedergaben praktisch zu eigen´.

  • SW
    Stefan Weinert

    Das der sog. „Kachelmann-Prozess“ keine Sternstunde der deutschen Justiz darstellt, dürfte jedem objektiven Betrachter eigentlich seit Verhandlungsbeginn klar sein. Auch ist es verständlich, dass das Ergebnis aus sämtlichen Blickwinkeln heraus betrachtet (vor allem für die organisierte Hilfe für betroffene Frauen) unbefriedigend ist. Aber daraus einen Spruch vom Format: „... der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei“ abzuleiten, geht gar nicht! Wenn es schon ausreicht, einmal gegen den Strich gebürstet zu werden, um selbst bei der taz den kleinen Fascho heraushängen zu lassen, bestätigt die im Zusammenhang mit der Berichterstattung geübte Kritik an der Presse im vorliegenden Fall.

     

    Die Grundlagen des Rechtsstaates liegen in der Unschuldsvermutung, dem Recht des Beschuldigten/Angeklagten, sich nicht selbst belasten zu müssen und der Verpflichtung der Staatsmacht (hier in Form der Staatsanwaltschaft) ihrerseits die Schuld des Angeklagten beweisen zu müssen – unter spezieller Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo.

    Natürlich gibt es bei Sexualdelikte in dieser Hinsicht besondere (im Artikel ausschweifend erläuterte) Probleme. Aber deshalb den Rechtsstaat pervertieren? Na gut, ist ja nur ein Straftatbestand... bei allen anderen Delikten sind wir natürlich alle strikt rechtsstaatlich eingestellt. Aber dann wird eine Mordanklage kommen, wo der Angeklagte gleichzeitig einziger möglicher Zeuge ist. Und Mord ist ja eigentlich genauso schlimm wie Vergewaltigung. Also gleichen wir uns an und lassen auch hier den Angeklagten versuchen, seine Unschuld zu beweisen. Und sexueller Missbrauch gehört ja schon per Definition in den Bereich Sexualstrafrecht – also bitte. Und Terroristen können auch nicht mehr Rechte geltend machen, als ein Vergewaltiger oder Mörder. Und Bankräuber und Erpresser und gefährliche Körperverletzer, die schutzlose Opfer auf Bahnsteigen oder in Parks zusammenprügeln... Wo wollen wir die Grenze dann ziehen? Werden wir dann nicht irgendwann das Gesetz per Novelle „vereinfachen“, um die Unschuldsvermutung einfach umzukehren? Ist ja auch viel ökonomischer. Wenn auf einer linken/rechten Demo irgendwo ein Stein geworfen wird, kesseln wir tausend Demonstranten ein und schauen einmal, wer von denen in der Lage ist, seine Unschuld zu beweisen. Dann kommen wir auch gleich einer nahezu 100% Aufklärungsquote näher!

     

    Übertrieben? Als 1968 im Rahmen der „G10-Gesetzgebung“ die Telefonüberwachung eingeführt wurde, haben die Politiker heilige Eide geschworen, das es sich natürlich auf die damals vier (!) im Gesetz vorgesehenen Delikte beschränken würde. Der heutige § 100a StPO geht hingegen quer durch das gesamte Strafrecht und man findet kaum noch Ausnahmen, bei denen die Überwachung nicht zulässig ist! Ist der Fuss einmal in der Tür...

  • F
    Fabian

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Dabei wird mir schlecht. Es ist ja wohl einer der wichtigsten und wertvollsten Grundsätze unserer Gesellschaft und Rechtsordnung, dass ein erhobener Vorwurf belegt oder bewiesen werden muss und nicht anders herum.

    Dieser Grundsatz darf auf gar keinen Fall aufgegeben werden, auch und gerade nicht bei schweren und schwersten Verbrechen. Wer auch immer diesen Grundsatz anzweifelt oder umdrehen will, begibt sich damit in die Gesellschaft der schlimmsten Diktaturen und Ideologien. Normalerweise würde das wohl in der taz (auch online) nicht ohne massiven Widerspruch zu lesen sein.

    Bei (Pseudo-)Feministischen Positionen scheint dann aber Blindheit einzusetzen, schade.

  • M
    Michael

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Interessantes Rechtsprinzip, das sich sicher gewinnbringen auch auf Anti-Terrorgesetze erweitern ließe.

  • M
    menschefreund

    Ein ernster Vorwurf verkam zur Schmierenkomödie, bei der einem das Lachen im Hals stecken blieb. Kaum jemand, der/die den „normalen“ Umgang gepflegt hätte: Die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Verteidiger, die Nebenklägerin, Gutachter und besonders, in ganz erheblichem Maße, eine Presse, die jegliche Seriosität vermissen ließ. Vom Angeklagten selbst hörte man sehr wenig.

    Bei Medien konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß sie regelrecht dankbar für ein solch prominentes Objekt zur Erfüllung ihrer finanziellen Begierden über einen so langen Zeitraum ausschlachten konnten; die anderen Vorgenannten spielten ihren traurigen Part. Nicht zu reden von dieser unsäglichen Frau, die sich – zum Ärger (nicht nur) meiner Frau - öfters auch als „Feministin“ verkauft.

    Ja, es ist schlimm, daß möglicherweise die Gefahr erhöht wurde, daß Vergewaltigungsopfer keine Gerechtigkeit erfahren. Alles in Allem: Ein schlimmes Versagen.

    Was ich in Berichten vermisse, sind nicht die Männer, die Frauen Übles antun, sie finden immer Beachtung. Ich würde mich sehr freuen, wenn man sich häufiger und mit gleichem Engagement des Themas psychischer und physischer Gewalt von Frauen gegen Männer widmete.

    Ich gehöre nicht mehr zu den Jungen. In meinem Leben habe ich so manchen Auftritt von Frauen erlebt, die mir keine Rechtfertigung, jedoch eine schlüssige Erklärung für manchen Ausraster von Männern lieferten. Frauen, die Männern das Leben zur Hölle machten bis, ja bis dann ein Vulkan ausbrach. Urteil: Der schlimme Mann.

    Wenn man vorgibt, sich für eine bessere Gesellschaft einzusetzen, sind einseitige Perspektiven suboptimal.

  • T
    Tabberta

    Die Klägerin hat sicher Abschreckendes erlebt, dennoch identifizieren sich viele Frauen mit ihr. Positiv muß am Prozess bewertet werden, dass eine Debatte über sexuelle Gewalt die Geschlechter zum Nachdenken bewegen dürfte. Ist eine Verurteilung der Täter in den meisten Fällen nicht aussichtsreich, so dürfte der Kachelmannprozess doch auch auf Täter abschreckend wirken.

  • E
    Erstaunte

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Die Unschuldsvermutung hat also ausgedient? Kann man jeder Behauptung einer Frau so bedingungslos glauben, dass man damit ohne echte Beweise einen Mann zu jahrelanger Haft verurteilen kann?

     

    Was für eine Einstellung, vor allem angesichts des Verantwortungsbewußtseins unter den potentiellen Anklägerinnen, das gerade mal einen Absatz später beschrieben wird:

     

    "Oftmals wissen die jungen Mädchen gar nicht, welche Auswirkung ihre Anzeige haben kann."

     

    Verständnis für die Opfer von Vergewaltigung in Ehren, aber einfach mal Grundrechte von Männern außer Kraft setzen, weil der Nachweis einer bestimmten Straftat schwierig ist, geht mehr als eine Spur zu weit.

  • S
    Schlummi

    Ist das Nachfolgende ernst gemeint:

    Regula Schwager, Psychologin und Psychotherapeutin in Zürich: „Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei“.

     

    Unfassbar.

    Jede Frau könnte einen x-beliebigen Mann beschuldigen und der müsste dann beweisen, daß er unschuldig ist ?

     

    Und noch so ein Satz:

    "Wenn junge Mädchen eine Vergewaltigung anzeigen, aber gelogen haben, ist das meist ein Hilferuf, der auf ganz andere Probleme aufmerksam machen soll", sagt die Beraterin.

     

    Oooch, tatsächlich ?

    Ein Hilferuf wegen anderer Probleme ?

    Daß ein Mann deshalb für Jahre ins Gefängnis kommen kann, scheint nicht weiter zu kümmern.

     

    Und schließlich:

    "Oftmals wissen die jungen Mädchen gar nicht, welche Auswirkung ihre Anzeige haben kann."

     

    Sie unterstellen ihren Geschlechtsgenossinnen bemerkenswerte Dämlichkeit.

  • J
    Jan

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Wie beweist man dass "Nichts" stattgefunden hat?

  • MB
    M. Bennet

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

    Die Beweislast liegt aus gutem Grund in Deutschland bei der Anklagebehörde und nicht beim Beschuldigten.

    Die Frage ist doch eine rechtsphilosophische. Wollen wir lieber einen frei rumlaufenden Täter in Kauf nehmen oder einen unschuldig Verurteilten. In einer liberalen Gesellschaft muss bei dieser Abwägung der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" Vorrang haben.

    Woher die angeblichen 3% Falschbeschuldigungen kommen ist in dem Artikel nicht ersichtlich. Das LKA Bayern zitiert in einer Studie 7,4%-7,6% wobei nur Fälle berücksichtigt sind in denen die falsche Anschuldigung zweifelsfrei bewiesen wurde. Also nicht Fälle in denen es zu einem Freispruch "aus Mangel an Beweisen" kam. Allerdings zitiert die Studie spezialisierte Ermittler, die sich nur mit Sexualdelikten beschäftigen mit der Aussage, dass etwa nach ihrer Einschätzung etwa die Hälfte der Beschuldigungen nicht der Wahrheit entsprechen dürften. Was selbst unter Einbeziehung des Dunkelfeldes (also nicht angezeigter Vergewaltigungen) immernoch eine Quote von 25% ausmachen würde.

  • DR
    Dieter Reitz

    Ach Gottchen Frau Schmollack,

     

    wie wäre es damit? Die Frauen trauen sich jetzt weniger, die Männer unschuldigerweise zu kriminalisieren und ihr Leben zu zertören nach diesem Prozess. Oder damit: Dieser Prozess ist ein Fortschritt dahingehend, dass das Wort eines Mannes nicht weniger zählt als das einer ständig in die Opferrolle schwelgende Frau.

     

    Man mus ja schliesslich auch die Instrumente der Frau, mit denen sie Männer zerstört als das benennen was sie sind, nämlich kriminell. Der Mann übt physische Gewalt aus mit psychischen Folgen. Die Frau psychische Gewalt und infame Verleumdung mit psychischen, physischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen.

     

    Halten Sie die Frauen für etwas besseres?

     

    Dieter Reitz

  • K
    Kurtrichard

    Zwei Seiten sind zu beachten: Vergewaltigungsopfer haben jetzt womöglich mehr Angst, eine Vergewaltigung anzuzeigen und Opfer, denen eine Vergewaltigung in die Schuhe geschoben werden soll, haben es ... leichter, oder schwieriger?

     

    Sind es die Massenmedien, die mittels Berichterstattung das Thema derart verfremden und aus lutschen wollen, um damit gut verdienen zu können, die hier das Urteil von vorn herein beeinflussen?! Sind wir es als Bürger, die diese Massenmedien verschlingen und hoch halten? Haben wir hier AMERIKANISCHE VERHÄLTNISSE?!

     

    Keinen weiteren Kommentar dazu. kurtrichard

  • F
    Florian

    Folgende Aussage im Text lässt mich stutzen: "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

    Aus gutem Grund gilt im deutschen Rechtssystem das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Beweislast liegt beim (An-)Kläger. Das Verfahren gegen Kachelmann und der Freispruch haben gezeigt, dass es durchaus sehr schwer sein kann, die Schuld eines Angeklagten ohne Zweifel zu beweisen. Wäre der Fall umgekehrt: Welche Chance hätte jemand in einer vergleichbaren Position zu Herrn Kachelmann, wenn er seine Unschuld zweifelsfrei beweisen müsste. Dies dürfte in vielen Konstellationen schlichtweg unmöglich sein und das Tor für falsche Verdächtigungen und darauf folgende falsche Verturteilungen sperrangelweit öffnen. Schon die kleinste Lücke in einer Verteidigung oder einem Alibi würde zu einer Verurteilung führen...

  • M
    Mauermer

    So, so, körperlich und sexuelle angegriffen? Liebe Tazler, das sind ZWEI Paar Stiefel!!!

    Viel wichtiger ist, das eine Frau nicht automatisch Recht hat, nur weil sie eine Frau ist. Die Gefahr für Männer, ohne schlüssige Beweise einfach so mal eben ein paar Jahre im Knast zu verschwinden, ist durch diesen Prozess etwas geringer geworden. Das LKA Bayern hat in einer Studie herausgefunden, dass ca. 70% aller sog. Vergewaltigungen frei erfunden sind. Frau Schwarzer meint dagegen, 97% aller Vergewaltigungen hätten stattgefunden, man bräuchte somit gar keine Verhandlung mehr! Schuldig, weil Angehöriger des falschen Geschlechts? Ich hoffe nur, Herr K. geht gegen dieses verlogene Pseudoopfer gerichtlich vor. Vortäuschen einer Straftat ist auch eine Straftat, Schadenersatz in beträchtlicher Höhe kann auf dem Weg der Privatklage erlangt werden. Die soll ihres Lebens nicht mehr froh werden. Vielleicht überlegen sich dann andere "Opfer" auch mal, ob das Anfassen der Oberarme eine Vergewaltigung darstellt!

  • BA
    Birgit Ali Othman

    Vergewaltigung ist eine "Waffe der Männer".... auch in Kriegen und seit "Serbien"

    gilt es sogar als Kriegsverbrechen... A B E R .... es ist auch eine Waffe der Frauen...

    jede Frau kann sich hinstellen und behaupten sie sei vergewaltigt worden und so Rache nehmen oder gezielt irgendeinem Mann schaden. Sie kann dies auch im Auftrag tun... so kommt mir der Vergewaltigungsvorwurf gegen Dominique Strauss Kahn... der war auch den Mächten hinter den Mächten zu "gefährlich" und nicht in "ihrem Interesse" ... nicht zu vergessen Wikileaks Mitgründer Assange der in Schweden der Vergewaltigung angeklagt ist..... nee Mädels... bin zwar auch eine Frau aber das geht mir zu weit....

    insofern... Gott sei Dank gilt weiterhin bei wackeliger Beweislage "IN DUBIO PRO REO"

  • S
    Sternchen

    > Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei.

     

    Das steht da wirklich! Gehen Sie ruhig nochmals nach oben und lesen nach! Ähnlich hatte es ja Alice Schwarzer formuliert.

     

    Das bedeutet nichts weniger als eine Umkehr der Beweislast. Soll das nur für Vergewaltigung gelten oder für alle Delikte? Dann wird man sich nicht mehr aus dem Haus trauen können. Mit anderen Menschen trifft man sich dann ohnehin nur noch unter Zeugen.

  • F
    Farckenholdt

    Bei allem Respekt vor den Betroffenen:

     

    Der Beschuldigte soll beweisen, dass nichts passiert ist?

     

    Wie, bitte, soll das gehen?

  • S
    seibod

    soso!

     

    "[...] Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

     

    Also schuldig bis das Gegenteil bewiesen??

     

    Ich empfehle einen DRINGENDEN blick in den Artikel 6, Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention:

    „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

     

    PS: die EMRK gilt m.E. u.a. in Deutschland aber auch in der Schweiz.

  • W
    Wie_bitte

    Zitat: "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

     

    Wie bitte?

    Seit wann gilt denn in Deutschland (oder der Schweiz) bei Vergewaltigung die Beweislastumkehr?

    Überlegen solche Kommentatoren eigentlich, bevor sie sich äußern.

    Man(n) stelle sich vor, Man(n) liegt daheim allein im Bett und schläft. Morgens klingelt die Polizei und konfrontiert einen mit einer Anzeige wegen Vergewaltigung durch eine Ex. Oder Konkurrentin im Job. o.Ä. Wie soll denn hier die unschuld bewiesen werden?

     

    Schlimm genug, dass die Aufklärungsrate bei sexuellen Übergriffen so gering ist, aber nun pauschal alle Männer als schuldig zu stempeln ist unterstes niveau. Sogar unterhalb des von Frau Schwarzer verbreiteten Bodensatzes.

     

    Denn der Ansatz ist immer der gleiche: Männer = schuldig. Immer. Und ohne Zweifel. Auch wenn es nicht bewiesen werden kann.

    Für die Stützung dieser These werden dann auch mal die Rechtsgrundsätze gebeugt. Im Zweifel für den Angeklagten? Brauchen wir nicht mehr.

     

    Dann aber bitte nicht von den gleichen Personen Forderungen nach härteren (Präventions-)Strafen für potentielle U-Bahn-Schläger verbreiten.

     

    Der ganze Kachelmann-Prozess ist eine mediale Schlammschlacht sondergleichen.

     

    Am Ende bleiben die Fakten:

    1. Die Vergewaltigung konnte nicht nachgewiesen werden.

    2. Maßgeblich dafür waren die unklare Spurenlage und die widersprüchlichen Aussagen der Nebenklägerin. (Um das wort Lüge nicht zu benutzen).

     

     

    Außerdem: Ein Richter, der in seiner eigenen Urteilsbegründung anführt, dass er den Täter eigentlich verurteilen wolle, ihm aber durch die Gesetze die Hände gebunden seien, ist nicht neutral und als solcher nicht tragbar.

  • S
    Simon

    Klasse Artikel. Und zum Abschluss "Schuldig bei Verdacht". Der Beschuldigte soll also seine Unschuld beweisen. Das öffnet ja den Verleumdern Tür und Tor.

     

    Aber wahrscheinlich geht es der Autorin ja nur darum dass Männer ihre Unschuld beweisen sollen. Die sind ja sowieso das Böse an sich. Frauen würden nie jemanden fälschlich beschuldigen.

     

    Gut dass diese Rechtsauffassung in Deutschland nicht Recht ist.

  • G
    gerecht

    In all diesen Artikel wird erstmal unterstellt, das Kachelmann doch ein Vergewaltiger ist.

    Das bewegt sich ungefähr auf dem Niveau der Staatsanwaltschaft, die aufgrund der Beweislage Pseudoinformationen an die Presse heraus gab, im vollen Wissen um die Mangelhaftigkeit der Beweise.

     

    Sie versuchte sich der Öffentlichkeit zu bedienen, um eine Klima zu schaffen, das Kachelmann auch ohne Beweise verurteilt wird.

     

    Und Frau Schwarzer machte das auch noch mit.

  • D
    dodo

    Traurig aber wichtig!

     

    In einem Vergewaltigungsprozess steht oft nur Aussage gegen Aussage. Harte Beweise fehlen meist.

     

    Bei fehlen von Beweisen muss "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen werden und das ist richtig so. Das ist zwar hart für "echte" Vergewaltigungsopfer, aber vor allem ist es ein wichtiger Schutz vor Trittbrettfahrern.

     

    Am üblen Nachgeschmack im Kachelmann-Prozess ist kein Beteiligter am Verfahren schuld, sondern die Medien.

     

    Prozesse um sexuelle Gewalt gehören hinter verschlossene Türen!

  • RL
    Rolf Linse

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Bei allem Verständnis für die Nöte von Opfern, wollen Sie wirklich die Unschuldsvermutung in Strafprozessen

    in Frage stellen??? Als langjähriger taz-Leser wundere ich mich doch sehr, so etwas in der taz und nicht etwa in der BILD lesen zu müssen. Mein Rat: Überlassen Sie das Schreiben juristischer Kommentare Christian Rath.

  • V
    vic

    Ich bin der Überzeugung, Fälle von sexueller Gewalt sollten von Anklage bis Urteil nichtöffentlich stattfinden.

    Anschließend kann man die Protagonisten immer noch den Medien zum Fraß vorwerfen, wenn`s denn unbedingt sein muss.

  • D
    deviant

    Ich finde es fatal, wenn hier mit Zahlen um sich geworfen wird, als seien es Fakten, wenn es allenfalls Vermutungen, wenn nicht gar Schüsse ins Blaue sind.

     

    Niemand weiß, wie oft Frauen und Männer wirklich vergewaltigt werden, und demnach auch nicht, welche relative Menge davon (viele, die meisten, einige, 5%?) angezeigt werden und sowieso nicht, über wieviele nicht öffentlich gesprochen wird, weil man sich vielleicht dem Freundeskreis anvertraut aber niemandem sonst (ich kenne einige solcher Fälle und kann diese Frauen durchaus verstehen).

     

    Es ist auch nicht der Prozess, wie hier behauptet wird, der Opfer verunsichern dürfte, denn der ist in der Sache vernünftig geführt worden (auch wenn einigen Beteiligten, insbesondere Richter, Verteidiger und Staatsanwalt) in vielerlei Hinsicht Vorwürfe gemacht werden kömmem, und mit dem notwendigen Ergebnis, denn dieses Urteil war abzusehen.

    Was verunsichert, ist die rituelle Überhöhung des Prozesses zur Frage über Rechtstaat und Medienmacht, beziehungsweise die Stereotypisierung selbsternannter Frauenrechtlerinnen in "Blut und Sperma"-Blättern der Männer zu Tätern und Frauen zu Opfern, ohne den Fall überhaupt betrachtet zu haben.

    Durch diese Überfrachtung eines einfachen Prozesses zum Präzedenzfall über Vergewaltigungen überhaupt, sowie die implizierte Übertragung: "Wenn ich eine Vergewaltigung anzeige, wird Frau Schwarzer einen heiligen Kreuzzug in der BILDzeitung initiieren und als mediales Echo wird man mein Privatleben und das aller Beteiligten zerfleddern und alle werden ihre Sensationsgeilheit (früher sagte man "-lust", aber das scheint mir eine gewaltige Untertreibung) an mir und dem Hergang stillen und am Ende werden alle, die nicht Recht bekommen haben, nochmal alles umwälzen und weiterdiskutieren", werden sich aber durchaus sicher viele Frauen und Männer abgeschreckt fühlen (Männer ohnehin, weil dies noch deutlicher stigmatisiert ist als andersherum und Männer Vergewaltigungen wohl um ein Vielfaches seltener anzeigen als Frauen.).

     

    Insofern ist es auch sehr stark Frau Schwarzer geschuldet, wenn Opfer Vergewaltigungen nicht mehr anzeigen.

    Man kann sich nur wünschen, dass die Medien (und hier meine ich wirklich alle Medien) in Zukunft ihre Klappe halten und wenn Sie schon berichten müssen, dann wenigstens knapp und sachlich - damit wäre allen geholfen...außer den Medien natürlich, und leider gilt für die nur verkaufen, verkaufen, verkaufen; scheiß auf Pressekodex, Moral oder "Kollateralschäden". Und deshalb wird nun bei Strauss-Kahn wieder dasselbe ablaufen, falls es dazu kommt, bei Assange, und bei wer weiß schon, wer danach kommt; und hinterher werden alle Medien dann reumütig und verkaufsfördernd fragen "Darf man das?".

     

    Ich bin sicher, die Antwort wird jedesmal wieder dieselbe sein. aber niemals zu einer Konsequenz führne.

  • TF
    Tobias Flach

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Sonst geht's aber noch? Seit wann muss in Deutschland (oder der Schweiz) der Täter seine Unschuld beweisen? Ebensowenig muss das Opfer irgendwas beweisen - dies ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft.

    Ansonsten: In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten, und das ist auch gut so!

     

    Typisches Feministinnengeschreibsel, einfach nur peinlich!

    Wieder ein taz Artikel der mir keinen Cent wert ist.

  • L
    labatnic

    "Nach dem Kachelmann-Prozess dürften Betroffene noch mehr zögern, eine Vergewaltigung anzuzeigen."

     

    Man kann es auch andersherum sehen: Es wurde nämlich auch gezeigt, dass schon die bloße Anzeige das Leben des Mannes zerstören kann, egal ob schuldig oder nicht. Das kann ja in der Betrachtungsweise des Opfers auch schon ein Erfolg sein.

  • HS
    Hans Stoffel

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Die Unschuldsvermutung im Justizwesen ist Teil der Menschenrechte wie auch der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und ist Voraussetzung für rechtsstaatliches Handeln der Justiz.

     

    Sie plädieren ernsthaft hier in der taz dafür, die Unschuldsvermutung abzuschaffen??? Damit fordern Sie nicht weniger als die Abschaffung des Grundgesetzes.

     

    Übrigens: der, den Sie als Täter bezeichnen, heißt erst dann so, wenn das Verfahren mit einem Schuldspruch beendet wurde - und dann muss niemand mehr was beweisen. Opfer müssen auch nichts beweisen, das ist in Strafverfahren Aufgabe der Staatsanwälte.

     

    Es grüßt Euch: Stoffel

  • A
    Anna

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Dies ist der erste lesenswerte Satz in den Medien im Zusammenhang mit diesen Prozess.

  • J
    jgfn

    > "Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Soso.

     

    Es ist logisch unmöglich zu beweisen, dass etwas nicht geschehen ist.

     

    Außerdem ist "Im Zweifel für den Angeklagten" ein wesentlicher Grundpfeiler eines Rechtsstaates.

     

    Siehe auch "Wie Frauenrechtler die Abkehr vom Rechtsstaat gutheißen" von Bettina Hammer unter "http://www.heise.de/tp/blogs/5/149928".

  • J
    jakob

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Wie bitte? Ich höre wohl nicht recht??

     

    Na wenn das so ist... Frau Schmollack hat sicher kein Problem damit demnächst vor Gericht zu beweisen dass sie heute nicht X getan hat, oder? Schliesslich muss es ja reichen wenn ein glaubwürdiges Opfer behauptet Frau Schmollack hätte X getan, oder?

     

    Bitte, liebe Feministinnen: schiesst nicht übers Ziel hinaus. Die Unschuldsvermutung schützt auch euch!

  • HL
    Hauke Laging

    Dass Leute mit der Haltung "Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei." (implizit: Eine Beschuldigung macht aus einem Mann einen "Täter") nicht zurechnungsfähig sind, stellt außer denen hoffentlich niemand in Zweifel.

     

    Nur so aus Neugierde: Wie beweist man denn, dass man jemanden NICHT vergewaltigt hat? Sex nur noch vor laufender Kamera?

     

    Oder brauchen wir noch eine juristisch-sexuelle Revolution? Wenn immer drei, besser vier oder fünf Leute beim Sex beteiligt sind, reduziert sich das Beweisproblem schließlich dramatisch...

  • M
    martin

    Zitat:

     

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Wieso müsste das so sein? Das hätte zur Folge, dass jede Frau jeden X-beliebigen Mann loswerden könnte, wenn sie ihn der Vergewaltigung bezichtigt.

     

    "In dubio pro reo" ist ein zentraler Punkt der Rechtssprechung, der in diesem Artikel als Grundübel angeprangert wird.

     

    Natürlich ist die Situation der Vergewaltigung fürchterlich und es ist für die Betroffene kaum erträglich, dass sie den Schuldnachweis bringen muss.

     

    Es ist kaum möglich, es ist schrecklich für die Opfer und es ist demütigend.

     

    Falls wir das aber ändern wollen, dann müssen wir eben auch damit reden, dass es offiziell und schlichtweg keinen Rechtsstaat mehr gibt.

  • S
    Stefan

    Sie sind also dafür, unsere, nicht nur von Männern, sondern auch von Frauen jahrhunderte lange hart erkämpfte Rechtsstaatlichkeit aufzugeben, damit Frauen noch mehr Männer frei und offen (falsch) beschuldigen und anzeigen können? Sie haben ein Problem damit, dass die Schuld in Strafprozessen bewiesen werden muss? Und zwar von den Betroffenen in Zusammenarbeit mit der Staatanwaltschaft?

     

    Das sind Ihre Probleme? Sie haben also Problem mit unserem Rechtsstaat? Wenn ja, wandern Sie doch in den Irak aus! Dort gibt es jene Indizienprozesse, die sie sich wünschen! Dort gibt es keinen Rechtsstaat? Dort werden homosexuelle Männer z.B. lediglich auf Indizen hin gehängt! Alternativ können Sie hier auch die NPD unterstützen, die fordert auch härtere Strafen für Sexualstraftäter! Und die nehmen es mit der Rechtsstaatlichkeit auch nicht so genau! Herr Freisler lässt grüßen!

     

    In dem Sinne: Manchen Frauen haben offensichtlich vor lauter Opferzelebrierung ihren Verstand verloren!

  • L
    leo

    Entschuldigung,

    aber ein abschreckendes Signal durch einen Freispruch wegen nicht beweisbarer Anschuldigungen kann in einem Strafprozess doch kein Argument sein !

  • L
    Lukas

    Zitat:"Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Überall sonst gilt das Prinzip, oder sollte zumindest: "Unschuldig bis zum Beweiß der Schuld"

    Wieso hier nicht?

    Sorry aber da haben Sie sich echt daneben ausgedrückt.

  • AE
    anything else

    ...und so was ähnliches bzw. ähnliche motive (ganz ohne presserummel) in einer beziehung mit kindern und gemeinsamen sorgerecht - ein anschauliches denk-beispiel für den vergangenen sonntazstreit.

     

    siehe auch

     

    http://www.taz.de/1/debatte/sonntazstreit/artikel/1/vaeter-sind-ewige-praktikanten/

     

    mir ist durchaus bewusst und bekannt, dass es auch einige väter gibt, die wunderbar und gerne die familienzeit partnerschaftlich meistern (wollen) und ebenso, dass es auch frauen gibt, die kinder von vätern willkürlich fernhalten (möchten) und männer psychisch und/oder physisch angreifen. aber die masse machen diese männer und frauen in deutschland nicht aus.

     

    gerade weil menschen individuell sind, unterschiedliche biographien haben und unterschiedlich auf kränkungen reagieren, macht es durchaus sinn, die gewaltthematik und das rechtssystem in verbindung mit dem sorgerecht für kinder zu bringen.

     

    egal, wer nun in diesem fall mehr gelogen oder recht hat: wie wäre es für die nur gedachten kinder dieser beziehung??? wie wäre es, wenn kachelmann mehrere kinder aus verschiedenen beziehungen hätte und allen exfrauen mit dem automatischen gemeinsamen sorgerecht das leben mit den kindern schwer machen könnte... (betonung auf könnte!)

     

    wie gesagt, das soll keine verurteilung sein, ich kenne beide personen - und die tatsachen schon gar - nicht.

    darum geht es hier auch nicht.

     

    ich finde es nur ein aktuelles, öffentliches beispiel, anhand dessen sich auch andere unschöne, aber durchaus reale beziehungsrechte gedanklich durchspielen lassen.

  • U
    Unverständnis

    Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei.

     

     

    Wieso soll bitteschön hier die Unschuldsvermutung aufgehoben und umgekehrt werden? Lasst das mal ein Jahr lang bestand haben, uns selbst Alice Schwarzer würde insgeheim grübeln, ob das wirklich sinnvoll war. Dann wird aus dem Opfer Frau, welche ihre Vergewaltigung nicht nachweisen kann das Opfer Mann, welcher pauschal verknackt wird. Hoch lebe die Gleichberechtigung, oder wie?

  • K
    komisch

    Wenn ich jemanden einer schweren Straftat bezichtige, dann sollte ich dafür schon Beweise haben, es ist nicht die Aufgabe des Angeklagten seine Unschuld zu beweisen, wo kämen wir denn da hin.Vollkommen absurd ist das.

    Die TAZ sollte sich mal überlegen, was sie da schreibt. Das ist das allererstemal, daß ich den Kommentar in der FAZ zu dem Thema bevorzuge und das will schon was heißen.

  • J
    Janko

    Ich habe von Untersuchungen gelesen, die behaupten, dass Männer überhaupt keine Aussicht im Fall einer Anzeige hätten. Heterosexuelle Männer gar nicht, homosexuelle wenig. Dazu wurde veröffentlicht, dass Gewalt in Ehen/Familien tatsächlich gleich verteilt ist. Frauen üben Gewalt in anderer Form aus. Aber ein nicht kleiner Teil ist schlicht handgreiflich. Und den Männern wird zugemutet einer komplett durchdrehenden Frau die Schranken zu zeigen. Nix mit Anzeige. Versuchen sie das mal als Mann bei der Polizei einzuklagen wenn ihre Frau das Geschirr zerdeppert der Möbel kleinschlägt. Ein blauer Fleck an einem Mann - das ich nicht lache!

    Ganz schwieriges Thema! Ist mir hier zu einseitig diskutiert.

  • LK
    le karl

    Auch dieser Kommentar ist pure Demagogie. Natürlich kann man solcher Meingung sein, nur: Dann biegt man sich ein Rechtsystem und seine ehernen Grundsätze zu einer eigenen Gesinnungsrechtsprechung. Dem Recht abzuverlangen, es sollte statt nach seinen Grundsätzen nach den zu erwartenten Auswirkungen urteilen, ist radikal vordemokratisch und nicht weit weg von Blutrache. Unschuldsvermutung, Beweislage, Indizien usw. sind das "Handwerkszeug" für ein rechtssicheres Urteil, Kommentare wie der obenstehende hingegen ein sicheres Indiz für eine rechtsferne Gesinnung.

  • P
    peter

    "Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Hallo, gehts noch?? Wir leben in nem Rechtsstaat, mit Unschuldsvermutung und Beweislast bei den Behörden und nicht beim vermeintlichen Täter!!!

     

    "Jedes Jahr werden in Deutschland rund 8.000 Vergewaltigungen angezeigt, das sind etwa fünf Prozent der tatsächlich verübten Taten"

     

    Woher wissen Sie denn das, wenn die Taten nirgends registriert werden?

  • M
    Mokantin

    Zitat Frau Dr. Schwager:

     

    Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei.

     

    Wie bitte? Sie will also schnell mal die Unschuldsvermutung umdrehen?

     

    Ich fass es nicht...

  • FL
    Fritz Lang

    > Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas

    > passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein

    > müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert

    > sei.

     

     

    Na dann, Frau Schmollack, man los. Sie haben mich vergewaltigt, irgendwann in den letzten Wochen, wann genau, das erinnere ich nicht mehr wegen der traumatisierenden Umstände. Ich erwarte nun, dass Sie nachweisen, dass diese Vergewaltigung, die zu jeder Tageszeit stattgefunden haben kann, nicht stattfand. Sollten Sie nicht in der Lage sein, lückenlos für die letzen, sagen wir 30 Tage zu beweisen, wo, und, zwecks Alibi, mit wem sie sich aufhielten, müssen Sie leider Ihrer Logik zu Folge wegen Vergewaltigung verurteilt werden.

  • I
    Iro

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

    Uhm, was? Das widerspricht der Rechtsordnung jeder zivilisierten Gesellschaft. Und wie soll das gehen? Muss man in Zukunft in seiner Wohnung Kameras aufstellen? Das Haus nur noch in Begleitung von zeugen verlassen? Bei Besuchen ein Mikrofon mitlaufen lassen? Vor Sex eine eidestaatliche Erklärung verlangen?

    Nebenbei: Wenn jemand bereits als Täter feststeht weiß man bereits dass er schuldig ist. Weiß man nicht ob er schuldig ist, weiß man auch nicht ob er Täter ist. jemand ist nicht automatisch schuldig nur weil er der Vergewaltigung bezichtigt wurde. Der Fall von (Ex-)Moderator Andreas Türk sollte da noch in Mahnender Erinnerung sein.

  • K
    Kruse

    "Die Juristin Monika Frommel, Direktorin des Instituts für Sanktionenrecht und Kriminologie an der Christian-Albrechts-Universität Kiel, fällte ein vernichtendes Urteil: "Wir haben einen schrecklichen amerikanisierten Medienprozess erlebt." Der Freispruch für Jörg Kachelmann sei "zwingend, angesichts der schlechten objektiven Beweislage und angesichts der Aussage der Opferzeugin", sagte sie im Südwestrundfunk." (stern.de)

     

     

    Die Autorin zieht die falschen für dieses Dilemma zur Verantwortung und lässt die Grundkenntnisse über Rechtsstaatlichkeit vermissen.

  • P
    point64

    Die Autorin schreibt: "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Mit Verlaub, Sie haben unser Rechtssystem nicht verstanden. Das wäre nämlich die Umkehr der Unschuldsvermutung.

  • R
    ronald

    Was soll dieser Kommentar ?! Man stelle sich jetzt einfach den unwahrscheinlichen Falle vor, das die Ex-Freundin gelogen hat. Das ist tendenziell die unangenehmere Variante, weil es die Frage, wer betroffen ist komplett in die Unschärfe navigiert. Natürlich ist es für ein Vergewaltigungsopfer schwierig sich zu öffnen, zu zeigen, den Weg aus der Angst zu beschreiten. Der Kommentar von Frau Schmollack trägt aber dem Umstand kein Deut Rechnung, das es schlicht unbewiesen ist, ob es ein Vergewaltigungsopfer gegeben hat.

    Von daher impliziert der Text letztlich nur, das man Herrn K. im Endeffekt wenigstens wegen der Signalwirkung hätte verurteilen sollen.

    Würden sich dann mehr Betroffene sicher fühlen, der Justiz zu vertrauen ? Vielleicht auch noch ein paar, die gar nicht so betroffen sind ?!

    Sollte der Fokus der Rechtsprechung darauf liegen ? Im Zweifelsfalle auch mal ein Bauernopfer ?

    Kein schlechter Text von Frau Schmollack, hier aber als Kommentar deplaziert.

  • B
    Brandeis

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Hier irrt Frau Schwager aber gewaltig. Das Opfer muss überhaupt nichts beweisen.

     

    Der Staat muss dem mutmaßlichen Täter beweisen, dass etwas passiert ist. Wäre es in so dass der mutmaßliche Täter beweisen müsste, dass nichts passiert sei, hätten wir eine Beweislastumkehr im Strafprozess und damit einen niemals zu rechtfertigenden Eingriff in den Rechtsstaat.

     

    Im Übrigen ist es auch bei "Aussage gegen Aussage" nicht so, dass zwingend freigesprochen werden muss. Wenn die Aussage des Opfers glaubwürdiger als die des Täters ist, kann verurteilt werden.

     

    Wenn wir also nicht den Rechtsstaat abschaffen wollen - und die Abschaffung der Unschuldsvermutung ist ein entscheidender Schritt dahin -, müssen wir wohl weiter mit niedrigen Verurteilungsraten bei Vergewaltigung leben, auch wenn es hart klingen mag.

  • EF
    eine Frau

    Ich hoffe, die Opfer wehren sich wenigstens mit Selbstjustiz in solidarischen Frauengruppen! Den Täter einfach mal zusammentreten kann ihn schon mal davon abbringen, so etwas noch einmal zu tun.

  • PL
    Peter Lustig

    Selbst wenn man es, wie Frau Schmollack, in den Konjunktiv setzt:

     

    Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei.

     

    So ein Satz ist ein so eklatanter Rückfall im Denken, pures Mittelalter, dass mir ganz schlecht wird. Sollen dann doch lieber Unschuldige verurteilt werden? Hauptsache die Illusion wirkungsvoller Strafverfolgung wird geschaffen? Es wird dem Opfer schon besser gehen, wenn nur irgendwer im Knast brummt, weil er seine Unschuld nicht beweisen konnte.

     

    Prima, liebe taz. Willkommen im Club der Grundrechteabbauer.

  • T
    Thom

    Da hätt man ihn doch besser verknackt, dann wär's für andere nicht so schwer, Vergewaltigungen anzuzeigen. Mit dieser Argumentation wär die Staatsanwaltschaft bestimmt durchgedrungen: Herr Richter, wir können's zwar nicht beweisen, aber wenn sie ihn nicht verurteilen, dann decken sie tausende andere, die's wirklich getan haben. Rechtsstaatsprinzip à la taz (vom Medienpartner Bild kopiert).

    Straftaten müssen nachgewiesen werden, mißlingt dies, darf keine Bestrafung erfolgen. Das ist nicht immer treffsicher, aber besser als richterliche Wahrheitsschau (oder Alice Schwarzers Wahrheitsschau) allemal.

     

    Dazu kommt ja noch, daß der freigesprochene Kachelmann tausendfach photographiert, öffentlich demontiert und seine Sexualvorlieben (die nun wirklich seiner Intimssphäre angehören) fürs weltweite Publikum ausgebreitet wurden, während die (nachweislich nicht in allen Punkten ehrliche) Veranlasserin der "Schlammschlacht" bis heute anonymisiert wird. Ihr Gesicht hat sich nicht ins kollektive Gedächtnis eingebrannt. Ihr Leben geht weitestgehend unbehelligt weiter, obwohl sie das ganze angezettelt hat, während Kachelmann den Schaden trägt. In Angesicht dessen sind die Ausführungen des Artikels nachgerade abstrus.

  • S
    Sauerbraten80

    Zitat: " Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

     

    Dass eine Tat von der Anklage/Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden muss, hat doch seine guten Gründe!

     

    Wo kämen wir denn bitte hin, wenn ein Angeklagter (egal welchen Verbrechens) vor Gericht seine Unschuld beweisen müsste?

     

    Was ist das für ein seltsames Verständnis von Rechtstaatlichkeit, das Regula Schwager im obigen Zitat vertritt? Ich bin schockiert.

  • S
    Schock

    >Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass

    >etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich

    >umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen,

    >dass nichts passiert sei.

     

    Ich bin einfach nur schockiert, wie hier (und an noch vielen anderen Stellen) zur Zeit so unglaublich leichtfertig nichts anderes als die Abkehr von grundlegenden Rechtsstaatlichen Prinzipien gefordert wird.

    Denkt von diesen Rechtsstaatzersetzern eigentlich niemand darüber nach, was die Abschaffung dieses Prinzips schlußendlich bedeutet? Scheinbar nicht.

    Wer das fordert, sollte dringend einmal darüber nachdenken, wie sie selbst gedenkt zu beweisen, daß sie jemanden nicht vergewaltigt hat.

    Es ist zum heulen.

  • B
    Beelzebub

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

     

    Im Klartext: Angebliche Vergewaltiger sind auch bei unbewiesenem Verdacht als Schuldige zu behandeln und die Menschenrechtskonvention, die bis zum Beweis der Schuld die Unschuldsvermutung vorsieht, soll bei Männern, die der Vergewaltigung bezichtigt werden, keine Geltung mehr haben.

     

     

    Vorläufig "nur" bei mutmaßlichen Vergewaltigern, später kann man; Verzeihung: frau es ja noch auf alle Männer ausdehnen, die irgendeiner Straftat verdächtig sind. Männer sind, wie man, Verzeihung: frau weiß, ja eh alles Untermenschen zweiter Klasse.

     

     

    DAS ist es, wo die femifaschistische Ideologie hin will und dazu kommt der Freispruch im Prozess gegen Kachelmann wie gerufen.

  • H
    Hagen

    Ausser Spesen nichts gewesen!

  • S
    solldaseinwitzsein

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Also da weiss ich jetzt nicht, ob ich lachen oder weinen soll!?

    Und wie sollte das denn gehen? Sollte mann sich vorher eine schriftliche bestaetigung geben lassen, dass die partnerin dem sex zustimmt? Oder sollte man immer videos anfertigen? Oder am besten gleich zeugen einladen?

    Natuerlich ist es scheisse, dass vergewaltigungen so schwierig zu beweisen sind. Aber diese abschaffung der unschuldsvermutung ist doch wirklich absurd. Und machen wir das dann fuer verbrechen so? Es gibt ja noch andere sachen, die schwierig zu beweisen sind. Reicht da dann auch die blosse behauptung als schuldbeweis?

    Nebenbei ist die formulierung bloedsinn, denn wenn nichts passiert ist dann gibt es auch keinen taeter.

  • E
    Exeunt

    Gehts noch?

     

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei. "

     

    Es gilt in D immer noch die Unschuldsvermutung.

     

    Sicher gute Punkte in dem Artikel, aber das ist ja wohl ein Witz (auch wenns ein Zitat ist - sowas lässt man doch nicht unkommentiert!).

  • M
    Moebius

    Die Lage, in der sich Opfer einer Vergewaltigung widerfinden, wenn sie den Täter seiner gerechten Strafe zuführen und damit auch andere schützen wollen, ist viel zu schlecht und muss verbessert werden - ich traue mir aber nicht zu, einen vernünftigen Vorschlag zu machen.

     

    Ein unvernünftiger Vorschlag in diesem ansonsten so wichtigen Artikel:

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

    Sorry, aber: Totaler Blödsinn. Wenn die Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt wird, dann kann jede® frei heraus beschuldigen - denn wie bitte will man seine Unschuld wirklich beweisen? Wer da nicht grade zufällig ein wasserdichtes Alibi hat, wäre erledigt. Den falschen Abend zu Hause gesessen, mit der falschen Kollegin einen Abend zu lange gearbeitet - und man ist ruiniert.

     

    Nein, es wird vorläufig bei den Indizienprozessen bleiben müssen. Zumindest, bis die Neurologen einen perfekten Lügendetektor entwickeln... Und man wird daran arbeiten müssen, dass Opfer nicht auch noch stigmatisiert werden.

  • N
    Name

    Erst sind Gewalt ausübende grundsätzlich männlich, dann sollen sie auch noch zu jeder beliebigen Situation nachweisen, dass sie keine Gewalt ausgeübt haben.

    Diese Schwanz-ab-Rhethorik der übelsten Art ist einfach nur noch widerlich.

     

    Offenbar fordert die Taz jetzt die Video-Vollüberwachung in jeder einzelnen Wohnung?

     

    Und wieso schreckt die Schlammschlacht ab?

     

    4 Monate U-Haft und fast Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz trotz juristischem Freispruch sind doch schon mal nicht nichts. Aus diesem Prozeß werden diverse Frauen den Schluss ziehen, dass das juristische Urteil letzlich unerheblich ist. Die "Strafe" unabhängig von einer "Tat" wird über genau diese Schlammschlacht erzeugt, und nichts anderes unterstützt Frau Schmolack mit ihren zusammengesuchten Daten, die darauf beruhen, dass nie einem Mann diese Fragen gestellt wurden.

     

    Und da sagt Frau Schmollack, Gewalt sei männlich.

  • H
    herbert

    Typisch einseitiger Artikel einer Frau, der versucht das Urteil dieses Indizienprozesses zu relativieren und

    kein Wort zur Unschuldsvermutung oder Vorverurteilung verliert.

  • D
    drui

    "Nur drei Prozent der Anzeigen bei der Polizei sind Falschbeschuldigungen, sagt die Polizeistatistik."

     

    Wie unsinnig eine solche Statistik ist, belegt schon das Kachelmannurteil selbst. Freisprüche 2. Klasse (und davon gibt es sehr sehr viele) fließen in solche Statistiken nicht ein, obwohl sicher bei einem Teil davon Falschurteile darunter sind. Ich sehe die Problematik für vergewaltigte Frauen, aber möchte hier die Autorin wirklich für die Beweislastumkehr plädieren? Und nur bei Vergewaltigungen? Oder sollen auch potentielle Mörder, Diebe und Steuerhinterzieher in der Untersuchungshaft beweisen, dass sie nichts gemacht haben?

  • F
    foo

    Den Artikel kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Hier wird u.a. von „Medienrummel“ gesprochen - nun wird in einem „normalen“ Prozess ohne Promibeteiligung sicher weit seltener die Bildzeitung Kampagnen starten. Also erscheint mir die Diskussion - wenn auch berechtigt - doch weitgehend akademischer Natur.

    Was die Natur von persönlicher Zu- und Abneigung aller beteiligten Akteure anbelangt, so dürfte das bei so ziemlich jedem Strafprozess so sein.

  • SI
    Sexismus ist doof

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Ich habe den ganzen sexistischen Kram bis jetzt gelesen und geschwiegen, aber das schlägt dem Fass den Boden aus. Das man beweisen muss, dass der angebliche Täter ein Verbrechen begangen hat, anstatt das der Täter beweisen muss dass er unschuldig ist, nennt man Rechtsstaat.

     

    Wie würde es Ihnen gefallen wenn ihr jahrelanger Partner Sie nach dem Sex anzeigt und sie beweisen müssen das der Sex einvernehmlich war, was sie nicht können und sie dann Jahre ins Gefängnis müssen?

     

    Sexismus geht in mindestens 2 Richtungen. Es gibt leider sowohl Männer als auch Frauen die Sexisten sind. Und nach Artikel bei der TAZ scheinen von solchen Menschen geschrieben wurden zu sein.

  • C
    Comment

    Was Regula Schwager hier zum Besten gibt, ist zwar im deutschen Strafrecht noch nicht etabliert, sehr wohl jedoch im Zivilrecht, genauer, im Familienrecht.

     

    Wenn es darum geht Kontakte zwischen Kindern und Vätern erfolgreich zu unterbinden, reicht regelmäßig der Einwand möglicher sexualisierter oder tätlicher Übergriffe - vom Vater ausgehend –aus – je früher in der elterlichen Trennungsphase angewandt, je erfolgreicher im Ergebnis.

    Kein/e am Verfahren Beteiligte/r Dritte/r, mag sich hier einer eventuellen Mittäterschaft schuldig machen.

    Es obliegt dem potentiell Verdächtigen – nicht einmal konkret Beschuldigten – seine Unschuld zu beweisen, was – logisch – nicht gelingen kann, da der Verdacht mit Blick in die Zukunft gerichtet ist.

    Hier entscheiden die Gerichte dann auch regelmäßig entsprechend, dass der eigene Hintern sicher an der Wand und somit untretbar bleibt.

     

    Wer solche Vorgehensweisen für das Strafrecht einfordert wird wissen warum.

     

    Offenbar kann die somit aufgeladene Schuld, an der Ausgrenzung eines Elternteils, dessen und des Kindes erhöhtes Somatisierungspotential, nicht annähernd vergleichbar sein.

    Da spielt es auch quantitativ überhaupt keine Rolle, dass hier etwa 15.000 Kinder und nochmals rund 11.000 Elternteile (weit überwiegend Väter) jährlich von derartigen Schmutzkampagnen betroffen sind.

    Ja, dort stecken dann auch einige dieser nun doppelt diffamierten „Väter, die sich nicht um ihre Kinder kümmern“ drinnen.

     

    „Nur drei Prozent der Anzeigen bei der Polizei sind Falschbeschuldigungen, sagt die Polizeistatistik.“

     

    Die Polizeistatistik kann dies überhaupt nicht aussagen, sagen die Statistiker selbst.

    Frau lese hierzu bitte auch die sich jährlich mehr oder minder wiederholenden Vorbemerkungen aufmerksam durch.

     

    „In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der (Kriminal-) Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog (siehe gelber Teil) und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst.“

     

    Ich lese „Tatverdächtige“, was lesen Sie?

     

    Die im Artikel lautstark geforderte Schuldvermutung, die zur Verurteilung führt hat gleich mehrere Haken. Zum einen kann man die Gesellschaft mit dem Moment der Einführung für aufgelöst erklären, weil nun jede/r jede/n nicht nur anzeigen könnte, sondern dies auch täte. Zum anderen könnte frau dann auch gleich die Judikative komplett abschaffen, da es offenbar für eine sofortige Strafbewährung ausreicht eine Schuld zu vermuten.

     

    „Jedes Jahr werden in Deutschland rund 8.000 Vergewaltigungen angezeigt, das sind etwa fünf Prozent der tatsächlich verübten Taten.“

     

    Und woher kommt dieses Wissen?

    Auch hierzu sagt die PKS nichts konkret aus, sondern hält sich mit einer Aussage zu Dunkelziffern mit Fug und Recht sehr zurück.

    Auch keine seriöse Studie kann hierzu exakte Zahlen liefern, da es häufig an bezeugenden Dritten mangelt. Dies betrifft übrigens Opfer- und Täterseite.

    Es handelt sich hierbei vielmehr um Dunkelziffer-Spielereien, vonseiten der weit überwiegend weiblichen Protagonistinnen eines fragwürdigen femininen – nicht zu verwechseln mit feministischen - Opferkultes.

     

    Der Fall, der zumindest mit Namen schadlos gehaltenen Radiomoderatorin vs. Jörg Kachelmann hat keine Folgen, sondern ist trauriger Höhepunkt einer langjährigen und verfassungsrechtlich bedenklichen Entwicklung.

  • SI
    Sexismus ist doof

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Ich habe den ganzen sexistischen Kram bis jetzt gelesen und geschwiegen, aber das schlägt dem Fass den Boden aus. Das man beweisen muss, dass der angebliche Täter ein Verbrechen begangen hat, anstatt das der Täter beweisen muss dass er unschuldig ist, nennt man Rechtsstaat.

     

    Wie würde es Ihnen gefallen wenn ihr jahrelanger Partner Sie nach dem Sex anzeigt und sie beweisen müssen das der Sex einvernehmlich war, was sie nicht können und sie dann Jahre ins Gefängnis müssen?

     

    Sexismus geht in mindestens 2 Richtungen. Es gibt leider sowohl Männer als auch Frauen die Sexisten sind. Und nach Artikel bei der TAZ scheinen von solchen Menschen geschrieben wurden zu sein.

  • T
    Testkunde

    Aus dem Beitrag:

     

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Rechtstaatliche Grundsätze scheinen für manche Menschen schwer zu ertragen sein.

  • A
    atypixx

    "Nur drei Prozent der Anzeigen bei der Polizei sind Falschbeschuldigungen, sagt die Polizeistatistik."

     

    Dann muss es ja stimmen, schließlich haben Statistiken ja kaum Fehlerquellen..

  • W
    Wenning

    Es gibt Dinge, die machen wirklich betroffen an diesem Fall. Nämlich wenn Menschen, Verbände und sogar ursprünglich mal besonders auf Rechtsstaatlichkeit orientierte Medien wie die taz mehr oder weniger offen die Abschaffung eines der Grundprinzipien des Rechtsstaates fordern, dass jemand nur dann verurteilt wird, wenn er/sie es bewiesenermaßen war.

     

    Damit niemand mehr zögert bei der Anzeigenerstattung, muss also sicher sein, dass auch garantiert eine Verurteilung herauskommt.

    Kurzer Prozess, egal ob die Anzeige begründet war oder nicht!

    Wozu 300 Jahre Aufklärung und rechts- und sozialwissenschaftliche Forschung über Vorsatz, Schuld, Beweiswürdigung und Beschuldigtenrechte?

    Wozu das Recht auf einen Anwalt (lügt eh nur) oder das Folterverbot (beim Waterboarding hätte Kachelmann sicher gestanden) oder den Im Zweifel für den Angeklagten-Grundsatz (Pech gehabt, wenn man sein Leben nicht lückenlos aufzeinchent, um sich jederzeit rechtfertigen zu können; wäre mit den heutigen technischen Überwachungsmöchlichkeiten doch kein Problem)?

     

    Dass ausgerechnet dieser Prozess zur "Schlammschlacht" geworden ist (was zweifellos weder der Wahrheitsfindung noch dem Ansehen aller Beteiligten in der Öffentlichkeit gedient hat), ist gerade den Medien - sic, liebe taz - zu verdanken.

  • M
    Mike

    Also soll man jemanden unschuldig in den Knast stecken damit andere Frauen weiterhin zur Polizei gehen?

  • D
    Decypher

    Liebe Frau Schmollack, ich war letzte Woche Dienstag von 14 bis 22 Uhr alleine zuhause und es gab auch keine Zeugen. Wie isses, haetten sie nicht Lust, mich aus reinem Spass der Vergewaltigung zu bezichtigen? Ihrer Theorie nach muesste ich beweisen, dass die Vorwuerfe falsch sind, ich kann es aber nicht - und bin demzufolge schuldig.

     

    (Bitte tun sie es nicht!!)

  • TL
    Thomas Ludwig

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Was für eine unglaublich dreiste Forderung! Aber gut, spielen wir das mal durch, am besten mit der erforderlichen Nähe zur taz:

     

    Nächste Woche gehen in Berlin an alle KFZ-HalterInnen Bußgeldbescheide (inkl. Punkte und Fahrverbot) raus wg. Tempo 120 in der Stadt. Sagt jedenfalls Frau Polizeimeisterin Schmollack. Die HalterInnen werden dann aufgefordert, bitteschön zu beweisen, dass "nichts passiert" sei.

     

    Und für die tazler, die sich kein Auto leisten können oder wollen: Weiterhin werden alle BürgerInnen Berlins und der umliegenden Städte und Gemeinden beschuldigt, wiederholt mit der BVG schwarz gefahren zu sein. Behauptet Frau Schwager von der Ticketkontrolle. Strafbefehl über 1000 Euro, falls die Beschuldigten nicht beweisen können, dass sie nicht oder mit immer mit gültigem Ticket die BVG genutzt haben.

     

    Wie irgendjemand - egal wo - fordern kann, ein Rechtssystem einzuführen, in dem Angeklagte ihre Unschuld beweisen müssen, ist mir völlig unverständlich. In der taz (dachte ich bisher) erst recht.

  • 4
    4711-0815

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Unfassbar. Schuldig bis zum Beweis der Unschuld. Das ist doch ein Rechtsstaat in dem man leben möchte.

     

    Wer so einen Quatsch von sich gibt, diskreditiert sich doch selbst.

  • R
    Rawalpindi

    Ich frage mich woher die Zahlen von den nicht angezeigten Vergewaltigungen kommen...von der Emma Homepage? WIe werden diese ermittelt? Das ist doch total unseriös.

     

    Wenn eine Frau ihren Mann im Streit ohrfeigt gilt das als cool. Das merkt man daran das das in diversen Filmen als Lachmoment eingebaut wird. Vom in die Hoden treten als Ha-ha-ha Effekt ganz zu schweigen.

     

    Wenn eine Frau besoffen vom Picolo & "Germanys next Topmodell" Abend bei ihren Freundinnen nach Hause kommt und mit Nachdruck Sex will ist der Mann allenfalls ein Schlappschwanz, wenn er es nicht mit sich machen lässt.

     

    Als Mann fließt man gleich in nächstbeste die Vergewaltiger-Statistik ein, wenn man bei Sex oben liegt und der Frau die Handgelenke festhält.

     

    Ich glaube nicht das schwedische Verhältnisse (siehe Julian Assange) zu weniger Vergewaltigungen führen, sondern zu mehr soziopathischen Verhalten von Frauen die ihre Männer stets in der Hand haben und immer Rache üben können, weil sich fast alles was nicht Petting ist zur Vergewaltigung hochatgumentieren lässt.

     

    Gleichzeitig wird es mehr "Freaks" produzieren die irgendwann austicken und gezielt die Frauenwelt für ihr verkorkstes Sexualleben verantwortlich machen wollen.

     

    Alice Schwarzer war ja auch im Prozess. Und war dannach sehr enttäuscht. Wenns nach ihr ginge, würden wir in einer faschistoiden Frauen-über-alles Republik leben in der Männer schon bei Verdacht kastriert werden.

  • I
    Ich

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Hmm, da soll also die Unschuldsvermutung abgeschafft werden!

    Und das ist sehr sehr bedenklich!

  • U
    uli

    "Der Täter müsste beweisen, dass nichs passiert ist"

    Wie soll so etwas gehen?

    Wohin soll so etwas führen?

    "Wenn junge Mädchen eine Vergewaltigung anzeigen, aber gelogen haben, ist das meist ein Hilferuf"

    Und wenn dabei ein Unschuldiger beschuldigt wird?

    Der bedankt sich für diesen Hilferuf!

    Bei aller Gewaltproblematik in Beziehungen scheint man so mehr Probleme zu schaffen, als eine Lösung zu finden.

  • S
    swilly

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Ganz toll, wie jetzt neuerding auch in der taz die Abschaffung rechtsstatlicher Grundsätze, wie die Unschuldsvermutung für einen Beschuldigten und Angeklagten, und eine Beweislastumkehr in einem Strafverfahren herbeifabuliert wird.

     

    Im Übrigen ist es bisher immer noch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht die des Opfers, die Schuld eines Angeklagten zu beweisen.

  • F
    Fyrion

    Also entschuldigung, aber so langsam platzt einem bei der Berichterstattung wirklich der Kragen.

    Was soll dieses einseitige Gegendere? ErmittlerInnen, GutachterInnen, aber Täter sind per se immer nur männlich? Es gibt keine sexuelle Gewalt gegen Männer, es gibt keine Gewalt im allgemeinen gegen Männer? Soll so das aufgeklärte Menschenbild des Feminismus im 21 Jh. aussehen, die Welt geteilt in gut und böse, sortiert nach primärem Geschlechtsmerkmal?

     

    Und was soll diese (nicht ganz so) unterschwellige Kritik am Urteil? Was ist denn bitte die Alternative gewesen? Jemandem trotz Mangel an Beweisen in den Knast stecken, nur damit andere nicht abgeschreckt werden? Rechtsstaatlichkeit soll nichts wert sein wenn es um Gewalt gegen Frauen geht? Was ist das für ein perverses Rechtsverständnis? Ich bin fassungslos und hätte nie gedacht, dass sich die TAZ mal auf das Niveau der Emma herablässt.

  • R
    RedHead

    Zitat:

     

    Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei.

     

    -snip-

     

    Ok, ich habe in meinem ganzen Leben noch keine Frau vergewaltigt. Wie soll ich das jetzt beweisen? Wie soll ich das denn auch nur in einem einzigen Fall beweisen?

    Weiter gedacht: wenn ich ohnehin damit rechnen muss, dass ich irgendwann ins Gefängnis komme, weil ich meine Unschuld nicht beweisen kann, dann könnte ich mich im Prinzip auch nach belieben am Weibsvolk bedienen, oder?! Je mehr ich die Opfer einschüchtere, desto besser, weil die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige dadurch verringert wird. Jedenfalls ist das alles für mich eine sehr merkwürdige Vorstellung.

  • F
    Fyrion

    Also entschuldigung, aber so langsam platzt einem bei der Berichterstattung wirklich der Kragen.

    Was soll dieses einseitige Gegendere? ErmittlerInnen, GutachterInnen, aber Täter sind per se immer nur männlich? Es gibt keine sexuelle Gewalt gegen Männer, es gibt keine Gewalt im allgemeinen gegen Männer? Soll so das aufgeklärte Menschenbild des Feminismus im 21 Jh. aussehen, die Welt geteilt in gut und böse, sortiert nach primärem Geschlechtsmerkmal?

     

    Und was soll diese (nicht ganz so) unterschwellige Kritik am Urteil? Was ist denn bitte die Alternative gewesen? Jemandem trotz Mangel an Beweisen in den Knast stecken, nur damit andere nicht abgeschreckt werden? Rechtsstaatlichkeit soll nichts wert sein wenn es um Gewalt gegen Frauen geht? Was ist das für ein perverses Rechtsverständnis? Ich bin fassungslos und hätte nie gedacht, dass sich die TAZ mal auf das Niveau der Emma herablässt.

  • O
    Oliver

    Klasse. Die taz fordert mal so nebenbei die Aufhebung der Unschuldsvermutung.

  • G
    gerecht

    Die schlechte Ermittlungsarbeit spiegelt sich im Urteil wieder.

    Von daher ist das Urteil gerecht.

  • N
    Niedersachse

    Helfen Sie mir bitte: woher kommen Ihre Zahlen? Wenn ich bei einem doch recht schwer beweisbarem Verbrechen (Zitat: "Nicht einmal ein Drittel der Verletzungen kann dokumentiert werden") lese, dass nur 5 % der Taten angezeigt würden, drängt sich der Verdacht auf, dass ein Gutteil der übrigen 95 % nicht stattgefunden hat. Genauso der Anteil der Falschbeschuldigungen - wenn von 8000 Anzeigen 1000 Verurteilungen "übrigbleiben", klingt das für den Laien dochmehr als "drei Prozent Falschbeschuldigungen". Oder anders gerechnet: 8000 Anzeigen, davon drei Prozent nachweisbare falschbeschuldigungen sind 240 Fälle, demgegenüber stehen 1000 Fälle nachweisbare Taten, bei 6760 Fällen wissen wir es einfach nicht. Und dafür wollen Sie eine Beweislastumkehr?

  • I
    Ich

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Der Wahnsinn greift immer weiter um sich.

    A.S. setzt da Maßstäbe, denen offensichtlich immer noch nachgeeifert wird

     

    "Sogenannte Fremdtäter, also der Unbekannte im Park, werden fast nie vor ein Gericht gestellt, weil sie erst gar nicht gefasst werden."

     

    Nach obiger Logik sollte man dann vorbeugend jeden männlichen Parkbesucher, der nicht umgehend seine Unschuld beweisen kann, verhaften und verurteilen.

     

     

    "Nur drei Prozent der Anzeigen bei der Polizei sind Falschbeschuldigungen, sagt die Polizeistatistik."

     

    Aha. Und wie genau wurde das ermittelt?

     

    "Darunter viele von Jugendlichen, wie Antje Prinz von Ahgata weiß. "Wenn junge Mädchen eine Vergewaltigung anzeigen, aber gelogen haben, ist das meist ein Hilferuf, der auf ganz andere Probleme aufmerksam machen soll", sagt die Beraterin."

     

    Na dann ist ja alles gut.

    Das wird den Mann, der zufällig nicht seine Unschuld beweisen konnte, sicher trösten, während er seine 4,3 Jahre im Knast absitzt.

     

    "Oftmals wissen die jungen Mädchen gar nicht, welche Auswirkung ihre Anzeige haben kann."

     

    Ein Grund mehr, diese Männer umgehend zu verknacken, damit diese armen jungen Dinger davon lernen können.

     

     

    Einfach unfassbar was diese "Autorin" mal wieder absondern darf.

  • I
    Ich

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Der Wahnsinn greift immer weiter um sich.

    A.S. setzt da Maßstäbe, denen offensichtlich immer noch nachgeeifert wird

     

    "Sogenannte Fremdtäter, also der Unbekannte im Park, werden fast nie vor ein Gericht gestellt, weil sie erst gar nicht gefasst werden."

     

    Nach obiger Logik sollte man dann vorbeugend jeden männlichen Parkbesucher, der nicht umgehend seine Unschuld beweisen kann, verhaften und verurteilen.

     

     

    "Nur drei Prozent der Anzeigen bei der Polizei sind Falschbeschuldigungen, sagt die Polizeistatistik."

     

    Aha. Und wie genau wurde das ermittelt?

     

    "Darunter viele von Jugendlichen, wie Antje Prinz von Ahgata weiß. "Wenn junge Mädchen eine Vergewaltigung anzeigen, aber gelogen haben, ist das meist ein Hilferuf, der auf ganz andere Probleme aufmerksam machen soll", sagt die Beraterin."

     

    Na dann ist ja alles gut.

    Das wird den Mann, der zufällig nicht seine Unschuld beweisen konnte, sicher trösten, während er seine 4,3 Jahre im Knast absitzt.

     

    "Oftmals wissen die jungen Mädchen gar nicht, welche Auswirkung ihre Anzeige haben kann."

     

    Ein Grund mehr, diese Männer umgehend zu verknacken, damit diese armen jungen Dinger davon lernen können.

     

     

    Einfach unfassbar was diese "Autorin" mal wieder absondern darf.

  • A
    Apollo

    Schlimm, dieses Urteil. Obwohl an Kachelmann Unschuld keine vernünftigen Zweifel bestehen (gegen ihn lagen lediglich die von einer Lügnerin abgesonderten Lügen vor), hat das Gericht sich einen Freispruch abringen müssen.

     

    Noch was?

    Ach so, "Die Frauen schweigen aus Angst und Scham"

    Klaro.

  • F
    Funk

    Dass der Täter seine Unschuld beweisen soll, ist eines demokratischen Rechtsstaates nicht würdig...

  • R
    ralle

    Wieso wird der Verleumderin nicht der Prozess gemacht?

  • B
    broxx

    blablabla!

    Vielleicht hätten sich die Klägerin (exclusivinterview) und Frau Schwarzer (vorverurteilung in der Bild) ein wenig zurückhalten sollen

  • L
    LeserInnen

    Wenn hier irgendjemand verunglimpft und vorverurteilt wurde, dann Jörg Kachelmann. Und zwar durch Alice Schwarzer in der BILD!!! höchst persönlich.

  • TN
    tut nixzursache

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

     

    ich dachte die sache mit der beweislastumkehr ist mittlerweile hinreichend durchgekaut und wird nur noch von komplett irren anhängern des "definitionsrechts" verfochten.

  • R
    RobbyBln

    »Nicht das Opfer, sondern der Täter muss beweisen, dass er unschuldig ist«.

    So?

     

    In diesem Satz liegt ja schon eine Vor-Verurteilung – nämlich diejenige, dass ein Vedächtiger flugs zum »Täter« und ein vermeintliches Opfer flugs zum »Opfer« gestempelt wird, noch bevor das Gericht seine Arbeit zur Klärung der Beweislage aufgenommen hat.

    Warum sagt man nicht gleich:

     

    Frau: Opfer

    Mann: Täter

     

    Und was ist das für eine Argumentation, zu sagen, der Freispruch Kachelmanns habe eine »falsche Signalwirkung für vergewaltigte Frauen«?

    Es geht bei diesem Prozess nicht um einen Geschlechterkampf oder um einen Sieg des Feminismus über die pauschal verdächtigen Männer – es geht einzig und allein darum, einem Verdächtigen, dessen Schuld nicht nachzuweisen ist, vor Justizirrtümern zu bewahren – egal ob dieser Verdächtige ein Mann oder eine Frau ist.

     

    Gesetzt den Fall, Kachelmann wäre ohne Beweise schuldig gesprochen werden, welche «falsche Signalwirkung« wäre dann wohl für solche Frauen davon ausgegangen, die sich vielleicht einfach nur an ihrem Ex aus Eifersuchtsgründen rächen wollen – und die darin nun eine Einladung sehen, den Vergewaltigungsvorwurf als Waffe gegen einen Mann einzusetzen?

     

    Und was ist mit anderen Verdächtigen, etwa mit Mörderinnen oder Mördern? Sollen diese auch ohne Beweislage verurteilt werden – im Zweifel also zugunsten des Toten? Damit keine »falsche Signalwirkung für potentielle Mörder« davon ausgeht?

     

    Die Argumentation des TAZ-Artikels ist absurd – und tendenziell männerfeindlich.

  • SF
    S. Frei

    Das dieses Urteil - vor allem nach so einem langwierigen und für alle Betroffenen entwürdigendem Prozeß/Spektakel - für viele Vergewaltigungsopfer ein entmutigendes Signal sendet ist wohl keine Frage.

     

    Persönlich glaube ich das Herr Kachelmann schuldig ist. Das ist natürlich lediglich mein Bauchgefühl, aber der Gedanke das dieser Mensch freigesprochen wurde löst bei mir sicherlich keine Freude aus.

     

    Und trotzdem muss ich sagen das dieser ganze Artikel einen bitteren Beigeschmack hat. Vielleicht hätten sich viele eine Verurteilung "gewünscht", aber es hat doch gute Gründe das es nicht dazu gekommen ist. Alice Schwarzer hat das heute treffend mit dem sprichwörtlichen Hinweis auf den Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit ausgedrückt.

     

    Was soll ich nun anfangen mit Perlen wie: "[...] obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."? Ich verstehe das es sich lediglich um die Meinung der Frau Schwager handelt und nicht zwangsläufig um die der Autoren. Trotzdem finde ich es interessant das so eine Äußerung kommentarlos übernommen wird ohne kritisch beleuchtet zu werden.

    In der Zukunft der Frau Schwager ist man also schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist? Das wäre ja eigentlich zum Lachen. Zum Weinen ist aber das sie mit so einem unbedachten Diskussionsbeitrag von Ihnen ernst genommen wird. Schade eigentlich denn als Psychologin und Psychotherapeutin mit vermutlich weitreichender Erfahrung in Opferbetreuung hätte sie doch sicherlich etwas interessantes beitragen können.

  • M
    Marasek

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Grandiose Idee. Wirklich, grandiose Idee.

     

    Ausserdem hat jemand meine Kuh verhext, die Nachbarin soll mal beweisen, dass sie es nicht war.

  • CH
    Chap Honcer

    Was soll denn dieser Artikel? Erstens ist dies ein Kommentar bzw. eine Meinung und sollte auch deutlich so gekennzeichnet werden und zweitens, was will die Autorin sagen? Dass in Zukunft jeder jeden für alles anschuldigen können darf und der andere dann BEWEISEN muss, dass sie/er nicht getan hat? Das ist eine klare Frage an die Autorin.

    Genau diese Artikel immer wieder zu diesem Thema tragen dazu bei, dass das Thema so gesehen wird. Aber selbst die TAZ kann es nicht lassen. Schade.

  • J
    Johannes

    ‎"Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Ich fand das Recht im Mittelalter auch viel toller...

  • M
    Müller

    Leider haben Sie damit recht. Allerdings sollte man/frau nicht vergessen, dass diese Schlammschlacht nicht nur von den Medien ausgetragen und begonnen wurde, sondern auch von korrupten/unfähigen Staatsanwälten (die nicht korrekt recherchiert hatten, da sie einen prominenten Schuldigen wollten), vom Richterkollegium (das voreingenommen unbedingt ein Opfer zum verurteilen suchte) und nicht zuletzt von einem angeblichen oder richtigen Opfer (das ungeniert und kontinuierlich gelogen und damit jede Glaubwürdigkeit verloren hatte). Trotz aller Voreingenommenheit der Richter blieb ihnen nichts anderes übrig, als einen Freispruch auszusprechen. Man sollte nicht vergessen, dass tatsächlich KEIN einziger stichhaltiger Beweis für eine Vergewaltigung vorgetragen wurde.

  • SB
    Sabine Böhm

    Ein selten dämlicher Artikel. Die schon in der Einleitung zum Ausdruck kommende These lautet: Unschuldige müssen ins Gefängins gesteckt werden, damit Opfer von Straftaten keine Angst haben Anzeige zu erstatten.

    Mir fehlen die Worte.

    Übrigens: Es ist tatsächlich so, auch wenn man damit in der Frauenbewegung offensichtlich große Probleme hat, wie die Aussagen des Artikels nahelegen, dass dem Täter die Schuld nachgewiesen werden muss. Das ist aber nicht Aufgabe des Opfers, sondern Aufgabe von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht. Der Täter muss nicht nachweisen, dass er unschuldig ist. Das nennt sich Rechtsstaat, und ist zugleich elementares Menschenrecht. Sowas scheint in der taz aber immer dann keine Rolle zu spielen wenn ein Thema auch nur ansatzweise irgendwas mit Frauenbewegung zu tun hat. Dann müssen die Männer ihre Würde und ihre Rechte grundsätzlich an der Garderobe abgeben.

  • F
    franziska.qu

    Sehr geehrte Frau Pohl, sehr geehrte Frau Schmollack, sehr geehrte Geschlechtsgenossinnen, mit Entsetzen habe ich ihrer beider Kommentare zur Kenntnis genommen. Sie bedauern offensichtlich, dass es zu keiner Verurteilung von Kachelmann kam. Wenn es schon keine entsprechenden Beweise gab, sollte es ihrer werten Meinung nach für eine Verurteilung wohl genügen, dass er ein Mann ist und der Vorwurf im Raume steht. Um dem Pseudo-Feminismus genüge zu tun, scheint ihr Motto, werte Damen, zu sein, egal, hauptsache verurteilt.

    Entschuldigung, ganz offensichtlch teilen wir nicht das gleiche Verständnis über unseren noch existierenden Rechtsstaat. Und evtl nehmen sie sich ja die Zeit, über die Grundlagen dieses Rechtsstaates nochmals nachzudenken. Sonst fange ich an, mich vor ihrer Meinungsbildung zu fürchten. Die -weitergedachte- Konsequenz hieße nämlich zukünftig: wer mir nicht passt, kommt in' Knast. Ob schuldig oder nicht- egal! Fertig. Amen. Aus. Das gabs schon mal.Ist das der Geist der taz?

  • D
    Dillinger

    "Sogenannte Fremdtäter, also der Unbekannte im Park, werden fast nie vor ein Gericht gestellt, weil sie erst gar nicht gefaßt werden."

     

    Von welcher Statistik leiten Sie denn die Aussage ab?

     

     

    " ... obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Das der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss, ist aber eine merkwürdige Art von Rechtsverständnis.

  • D
    diplom_hartzi

    Ich bin Frau und ich wurde vergewaltigt. Nichtsdestotrotz verurteile ich die Stelleungnahme von terre des femmes und begrüsse den Freispruch als Sieg der Rechtsstaatlichkeit!!! Die Behauptung, der Beschuldigte solle nachweisen, dass nichts passiert sei, ist einfach ungeheuerlich und widerspricht rechtsstatlichen Prinzipien. Ich selbst wurde von einer Selbstverletzerin aus Homophobie zu Unrecht beschuldigt, sie bedroht zu haben und weiss, wie ehrverletzend das ist. Schlimmer, als wenn einem selbst etwas angetan wird. Und dann soll man auch noch Mitleid mit diesen armen Borderliner-Frauen haben, es war ja nur ein Hilferuf? Wer hat Mitleid mit den Falschbeschuldigten, deren Leben und Gesundheit häufig ruiniert ist? Wer nicht glaubt, was diese Frauen und diese unterstützende Sozialpädagoginnen alles anrichten können, der lese "Unrecht im Namen des Volkes" von Sabine Rückert. Ich jedenfalls spende nie wieder für terre des femmes.

  • FF
    fat freddy

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Wie bitte??? Statt "Im Zweifel für den Angeklagten", was einer der elementarsten und wichtigsten Grundsätze eines Rechtsstaates ist - eine Beweislastumkehr? Der Angeklagte muss beweisen, dass er unschuldig ist anstelle dass Beweise für seine Schuld vorgelegt werden müssen?

     

    Geht's noch?

  • S
    Soph

    das Wort "Schuld" in diesem Zusammenhang in Bezug auf die Betroffene anzuwenden ist sowas von daneben.

  • CP
    Carsten Posingies

    So wichtig und in seinem Wollen dieser Artikel auch ist, er macht genau denselben Fehler, den er den anderen Medien vorwirft. Gewollt ist eben nicht gekonnt -- jedenfalls konnte der Autor seine Meinung in der Schuldfrage offensichtlich partout nicht bei sich halten.

     

    Wer der Ansicht ist, Kachelmanns Umgang mit Frauen sei verwerflich, kann dies sagen. Diese Meinung hat aber mit dem Prozess nichts zu tun. Subjektive Befindlichkeiten haben gottlob unserer durch das Grundgesetz und Legislative und deren Umsetzung keine Weisungsbefugnis. Gerade an diesem besonderen, weil so medialen Fall wird deutlich. wie gut es unserer Demokratie tut, dass sie auf eisernen statt auf Fuessen aus Meinungen ruht. So manche publizierte Hetze laesst einen geradezu befuerchten, dass je nach Lust und Laune selbt sonst der faschistischen Hetze unverdaechtige Kreise "manchmal aber doch"... Todesstrafe, weg mit dem! Die Juden... Verzeihung, die Schweizersau! Laesst sich von unseren Werbeeinnahmen bezahlen und fi*** unsere Toechter!

     

    Dass Menschen so denken und dies auch oeffentlich aeussern koennen, ist Meinungsfreiheit, und diese garantiert gottlob unser Grundgesetz. Dasselbe Grundgesetz formuliert die Grundlagen unserer Justiz. Weder hier noch dort steht etwas von Einem Gebot zur Lynchjustiz und Hetze.

     

    Insofern ist sogar dieser Artikel vom Grundgesetz geschuetzt, und das ist gut so.

  • RS
    Richtig so

    Ich finde es durchaus begrüßenswert, wenn die Menschen zögern, Straftaten anzuzeigen, die nicht begangen wurden.

  • S
    Sarah

    Aber vielleicht kann der Fall Strauss-Kahn, natürlich nur wenn er am Ende wirklich verurteilt wird, die ganze Sache wieder umkehren. Dann gehen vielleicht wieder mehr Frauen zur Polizei.

  • F
    FMH

    Unabhängig davon, was tatsächlich geschehen ist, hat sich das vermeintliche Opfer von vornherein auf diese Schlammschlacht eingestellt und mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mitteln über die Medien mitgemischt. Wäre der Fall gewonnen worden, wäre damit ebenso ein schaler Nachgeschmack geblieben wie jetzt, denn der Prozess wurde so oder so mehr im Fernsehen als vor Gericht geführt.

    Damit hat sie, ob sie nun ein Opfer ist oder nicht, sehr hoch gepokert, doch die Zeche muss nicht sie zahlen, sondern zukünftige, womöglich glaubwürdigere Opfer.

  • J
    JFSebastian

    Der häuslichen Gewalt ist mit der simplen Idee von Täter und Opfer eben nicht beizukommen. Logischerweise sind Ehemann und Ehefrau in vielerlei sich gegenseitig bedingenden Verhaltensmuster verstrickt, aus denen beide, Mann und Frau, kaum Chancen haben auszubrechen. Selbstverständlich sind körperliche Übergriffe nicht zu tolerieren, seelische allerdings genau so wenig. Und hier dürften wiederum Frauen ganz gut mitmischen, wenn es darum geht, ihre Männer unter Druck zu setzen. Zugegebenmaßen ist das von meiner Seite aus pure Spekulation. Meiner Ansicht nach ist das ganze System von Monogamie, Kleinfamilie und Ehe krankmachend. Von daher sollte man sich eher wundern, weshalb so wenig passiert.

    Herzlichst

    JF

  • N
    Name

    "Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Na ja, eigentlich gilt doch die Unschuldsvermutung, oder? In dubio pro reo. Ein Verdächtiger muss doch nicht seine Unschuld beweisen. Vielmehr muss man seine Schuld nachweisen. Oder habe ich da etwas verpasst?

  • DG
    Dod Grile

    Ja, sind denn alle bei der taz wahnsinnig geworden??? Wie kann man denn so einen Irrsinn veröffentlichen:

     

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Schon mal etwas von Rechtsstaat gehört? Es ist immer Schuld, die bewiesen werden muss, nie umgekehrt, und das aus guten Gründen!!

  • M
    Michael

    Ich weiß nicht, was mehr dazu führt, daß betroffene Frauen demnächst auch Ängste haben, Vergewaltiger anzuzeigen.

    Ist es dieser Prozeß (der ist bald wieder vergessen) , das Urteil (könnte auch Mut machen, daß Richter wirklich gute Arbeit geleistet haben ... dann nämlich, wenn der Mangel an Beweisen sich logisch aber nicht nachweisbar aus der Unschuld ergibt) ,

    oder ist es das Signal der Medien, daß es für alle Betroffenen genauso demütigend und öffentlich wird, wenn die Anzeige gestellt worden ist ?

    Ich denke, diese Signale sind falsch, vielmehr müßte darauf hingewirkt werden, den Frauen Mut zuzusprechen, sofort nach der Tat Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es muß einfach normal werden, sofort aufzuschreien. So, wie es in vielen Betrieben Suchtbeauftragte und Unfallschutzbeauftragte gibt, sollte es in jeder Polizeidienststelle ausschließlich zuständiges und speziell geschultes Personal für die Anzeigenaufnahme in Vergewaltigungsfällen geben. Mehr angezeigte Fälle sind vielleicht eine bessere Abschreckung für potentielle Täter, als das Verständnis für die Angst vor der Anzeige.

    Geschultes Personal erkennt vielleicht auch eher falsche Anschuldigungen, was wiederum dazu führen würde, daß auch hier die Fallzahlen sinken würden, ...... wie hoch oder niedrig die Zahlen auch immer sind.

  • C
    christian

    die an sich logische these vergisst, daß k. eine "person öffentlichen interesses" ist, nicht?

    weiss nicht,ob die verhandelte kausa jemanden daran hindern sollte anzuzeigen, oder sind dann auch sämtliche teams aller sender vor ort wenn es zur verhandlung kommt?

     

    ist nicht vielmehr die vermeintliche "schande der opfer" seit jeher bei derlei straftaten das problem?

     

    "Meiner Tochter würde ich im Zweifel raten, nicht zur Polizei zu gehen", sagte der ehemalige Generalbundesstaatsanwalt Hansjürgen Karge im vergangenen Herbst in einer Talkshow. Er sagte auch: "Meine berufliche Erfahrung lehrt: Letztlich zahlen die Frauen immer die Zeche." Er bezweifelte damals schon, zu Beginn des Kachelmann-Prozesses, dass dieser Fall vergewaltigte Frauen ermutigen werde, zur Polizei zu gehen.

     

    wäre kachelmann nur schuldig gesprochen worden, ich hätte diesen artikel nicht lesen müssen..

     

    Christa Stolle befürchtet, dass das Gegenteil eintreten wird: "Es werden sich in Zukunft noch weniger trauen, Anzeige bei einer Vergewaltigung zu erstatten." Ursache dafür sei aber nicht in erster Linie das Kachelmann-Urteil, sondern der Medienrummel: "Durch die Berichterstattung und die Vorverurteilung der Klägerin von Teilen der Öffentlichkeit geht ein fatales Signal aus an alle Betroffene."

     

    natürlich wurde nur die klägerin vorverurteilt, nicht etwa der beklagte.

  • B
    bergz

    "Der Grund dafür: Das Opfer müsse beweisen, dass etwas passiert sei, obwohl es doch eigentlich umgekehrt sein müsste: Der Täter müsse beweisen, dass nichts passiert sei."

     

    Bitte was ?

    Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und es gilt immer noch die Unschuldsvermutung...

  • S
    Stefan

    Gewalt hat viele Formen und sie ist NICHT geschlechtsspezifisch.

     

    Unerträglich, dass ausgerechnet die taz, die ansonsten doch immer so auf Ausgleich bei den Geschlechtern achtet, hier so geschlechtsspezifisch schreibt.

     

    Häusliche Gewalt ist ein riesen Thema, eine Lösung dafür habe ich leider auch nicht. Aber die Probleme mit der Beweisführung und unsensiblen Richtern, Polizisten, Angehörigen etc. einseitig auf die Frauen zu beziehen, ist eben einfach nicht richtig: da kämpfen Männer ebenfalls mit. Und können meist erst gar nicht mit Verständnis rechnen (eher noch mit Hohn und Spott)

     

    vg, stefan

  • TR
    Thorsten Reinert

    Das Problem, das FrauenrechtlerInnen haben, ist, dass sie ein klares Feindbild besitzen, und dieser Feind, der heißt "Mann". Und Feinde gilt es zu vernichten, nicht aber ihnen Fairness oder gar Empathie zuzubilligen. Was Frau Schwarzer und Co. in ihren Statements implizierten, ist, schlicht und einfach, dass dieses Strafgericht gefälligst ein Exempel("Signal...") statuieren sollte, um potenzielle Vergewaltiger, mittels dieses öffenlichkeitswirksamen Spektakels wirkmächtig abzuschrecken, -und das ganz unabhängig davon, ob Kachelmann im juristischen oder im moralischen Sinn schuldig ist oder nicht.

     

    Es ging, bzw., es geht den politisch agierenden FrauenrechtlerInnen bei diesem Prozess um den volkspädagogischen Erziehungseffekt, um politisch-gesellschaftliche Weichenstellungen in ihrem Interesse, um Zugewinne für ihre feministische Ideologie, um eigene Gefolgschaftsvergrößerung(-en) und so manches mehr, mitnichten aber um Gerechtigkeit für den Angeklagten oder für sein mutmaßliches Opfer. Diese FrauenrechterInnen wollten, um es mal prolemisch überspitzt auszudrücken, einen "stalinistischen, (sexual-)politischen Schauprozess", sonst nichts. Da hat ihnen die Mannheimer Kammer aber nun heute einen gründlichen Strich durch die Rechnung gemacht, und das ist, im Sinne eines freiheitlichen Rechtsstaates, auch verdammt gut so.