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Vergewaltigung in der Ehe soll bestraft werden

■ Union und FDP einigen sich: Mindestens zwei Jahre für Vergewaltigung

Berlin/Bonn (taz/rtr) – Vergewaltigung in der Ehe soll nun doch unter Strafe gestellt werden. Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und FDP konnten sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen, der kommende Woche den Fraktionen zugeht. Künftig können danach auch Ehemänner, die ihre Frau zu „sexuellen Handlungen“ zwingen, ins Gefängnis wandern. Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, im bisherigen Strafrecht zwei getrennte Paragraphen, sollen zusammengefaßt werden. Der erzwungene Geschlechtsverkehr gilt weiterhin als schwerer Fall sexueller Gewalt und soll mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren geahndet werden. Erzwungene orale oder anale sexuelle Handlungen sollen mit Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr bestraft werden. Da auch Männer Opfer sexueller Gewalt werden können, sind die Formulierungen des Entwurfs geschlechtsneutral.

Schon Anfang des Jahres hatte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen Referentenentwurf zur Vergewaltigung in der Ehe vorgelegt. Dieser war allerdings am Widerstand der Union gescheitert. In dem Entwurf hieß es, bei Vergewaltigung könne das Gericht von einer Strafe absehen, „wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung ehelicher oder eheähnlicher Bindungen“ zwischen Opfer und Täter geboten sei.

Vor allem die „eheähnliche Bindung“ bereitete den Christdemokraten arge Probleme: Immerhin wären damit unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare per Gesetz der Ehe gleichgestellt worden. Darüber hinaus sah der Entwurf der Justizministerin kein Widerspruchsrecht des Opfers gegen die Strafverfolgung vor. Zur Begründung hieß es, die Gefahr sei zu groß, daß der Widerspruch nur „auf Druck des Ehemannes“ erfolgen könnte.

Der Entwurf von CDU/CSU und FDP sieht nun vor, daß eine verheiratete Frau, die von ihrem Mann vergewaltigt wurde, die Ermittlungen bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung stoppen kann. Damit, so erklärte der CSU-Abgeordnete Norbert Geis schon im Februar, wolle man „Frauen die Möglichkeit geben, aus dem Strafverfahren herauszukommen, um die Ehe zu retten“. flo

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