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Vergewaltigung in der Ehe jetzt strafbar

London (ap) — Vergewaltigung in der Ehe ist nach dem Urteil des höchsten britischen Berufungsgerichts vom Donnerstag in Großbritannien ebenso strafbar wie außereheliche Vergewaltigung. Damit revidierte der fünfköpfige Senat unter Vorsitz des Lordoberrichters Lord Lane eine Rechtspraxis aus dem frühen 18. Jahrhundert, derzufolge die Ehefrau ihrem Mann in jedem Falle sexuell zu Willen sein müsse. Die Zeit sei nun reif dafür, daß das Gesetz erkläre, daß ein Vergewaltiger ein Vergewaltiger sei. Die Richter wiesen die Berufung eines 37jährigen Ehemannes ab, der von einer unteren Instanz wegen Vergewaltigung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Der Verurteilte kann jedoch beim Oberhaus, der höchsten richterlichen Instanz, Berufung einlegen.

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