Vergabegesetz: Mindestlohn bald bei 11,90 Euro
Unternehmen im Auftrag des Landes Berlin sollen vom nächsten Jahr an mindestens 11,90 Euro pro Stunde zahlen. Das sieht der Entwurf für ein neues Vergabegesetz vor, über den das Abgeordnetenhaus im Herbst entscheidet. „Damit orientieren wir uns am Eingangstarif des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder“, sagte ein Sprecher der Wirtschaftsverwaltung am Dienstag. Bisher liegt der Vergabe-Mindestlohn bei 9 Euro. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) hatte im vergangenen Jahr zunächst die Erhöhung auf 10,20 Euro vorgeschlagen. Im ersten Entwurf für das Gesetz war dann von 11,30 Euro die Rede. Es wurde dann mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden besprochen. Das Gesetz koppelt öffentliche Aufträge außerdem an Kriterien wie ökologische Vorgaben. (dpa)
Das neue Vergabegesetz ist Schwerpunktthema der taz.berlin am Wochenende
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