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Verfügung gegen Menschenrechtler

Berlin (taz) - Vor dem Bonner Landgericht ist am Dienstag eine einstweilige Verfügung durchgegangen, die die Firma Kolb gegen die „Gesellschaft für bedrohte Völker“ beantragt hatte. Danach darf die Menschenrechtsorganisation nicht mehr behaupten, daß in zwei chemischen Produktionsanlagen, die die Firma an den Irak geliefert hat, Giftgas für den Golfkrieg hergestellt wird. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Wie die „Gesellschaft für bedrohte Völker“ mitteilte, hat sie bereits eine Revision des Verfahrens beantragt.

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