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Verfassungswidrig

Der Senat hat gestern seine Antwort an den Bremer Staatsgerichtshof abgeschickt. AfB und Grüne hatten das oberste Gericht angerufen, weil sie die vorläufige Haushaltsführung 1996 für verfassungswidrig halten. Der Senat will dem vor dem Staatsgericht nicht widersprechen, wörtlich steht in dem Brief: „Der Wortlaut der Verfassungsbestimmungen könnte dafür sprechen...“ taz

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