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Archiv-Artikel

Verfassungsverstoß: Na und?

betr.: „Presse gefährdet – andere Beispiele“, taz vom 28. 2. 07

Nun haben wir es amtlich: Die Durchsuchung der Cicero-Redaktion verstieß gegen die Verfassung. Na und? Gewusst haben wir das auch ohne dieses Urteil. Und nun? Muss irgendein Staatsanwalt oder BKAler seinen Hut nehmen bei gleichzeitigem Verlust seiner Pensionsansprüche? Muss irgendeiner hinter Gitter? Hat der Verfassungsbruch durch Herrn Schily, der anderen so gern den Verfassungsschutz hinterherschickte, Folgen für Herrn Schily? Nichts dergleichen. Ja, wenn es denn die Stasi gewesen wäre! Aber so?

Sehen Sie, hier liegt das eigentliche Problem: Jeder darf das Grundgesetz ungestraft mit Füßen treten. Das wird dann festgestellt, und das war’s. Wenn dieses Grundgesetz wirklich die Grundwerte dieser Republik festschreibt, dann muss ein Verstoß dagegen empfindlich geahndet werden. Sonst werden wir Affären wie diese immer wieder erleben. Aber davor werden sich die Immunen in Berlin schon zu schützen wissen. MANFRED LEICKEL, Magdeburg