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VerfassungsschutzGericht rügt Bericht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den in der Innenverwaltung des Senats angesiedelten Verfassungsschutz angewiesen, im Jahresbericht für 2022 online Änderungen vorzunehmen. Damit ergänzt das Gericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Konkret geht es um einen Neuköllner Moscheeverein, der in dem Bericht unter der Einordnung „Einrichtungen, die von Salafisten dominiert sind“ erwähnt wird. Die Nennungen seien nicht durch geltendes Verfassungsschutzrecht gedeckt, heißt es in dem Gerichtsbeschluss mit dem Aktenzeichen OVG 1 S 12/24. Der antragstellende Verein werde dadurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das OVG spricht von einer „stigmatisierenden Wirkung“. Der Beschluss stellt kein abschließendes Urteil dar, sondern eine Eilentscheidung, die bis Ende des Hauptsacheverfahrens gilt. (taz)

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