: Verfassungsrechtler für status quo
■ Appell: Kompliziertes Länderfinanzausgleichssystem erhalten
Das bestehende System des Länderfinanzausgleichs muss nach Ansicht des Bremer Verfassungsrechtlers Matthias Stauch erhalten bleiben. Wenn ein Teilbereich dieses „komplizierten und miteinander eng verzahnten“ Systems herausbricht, drohe der gesamte Komplex des Solidarpakts auseinanderzubrechen, warnte Stauch. In wenigen Tagen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Klagen Baden-Württembergs, Bayerns und Hessens gegen Teile des Länderfinanzausgleichsgesetzes. Schon „bei einem Teilerfolg der klagenden Länder steht der Solidarpakt für die neuen Bundesländer auf dem Spiel“, betonte der Jurist, der mehrere Jahre am Verfassungsgericht tätig war und vor seiner jetzigen Tätigkeit als Präsident des Bremer Verwaltungsgerichts die Verhandlungen für das Bremer Finanzressort mit dem Bund führte.
Der Solidarpakt hat bis 2004 das Ziel, die Lasten der deutschen Einheit auf alle Länder gerecht zu verteilen. Um die neuen Länder in das bestehende Ausgleichssystem einzubeziehen, seien 1993 „sehr komplizierte Instrumentarien“ entwi-ckelt worden. Vor allem die neuen Länder seien auf die Fehlbetrags- Bundesergänzungszuweisungen angewiesen, weil ihre Finanzkraft hinter der der alten Länder liege, so Stauch. Im Berechnungsverfahren des Länderfinanzausgleichs werden die schwachen Länder auf 95 Prozent des Durchschnittswertes angehoben, danach durch Bundesergänzungszuweisungen auf 99,5 Prozent. Die Geber-Länder haben 1998 insgesamt 12 Milliarden Mark eingezahlt, davon flossen über zehn Milliarden Mark in die Ostländer. Stauch geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht wie bei seinen Entscheidungen 1986 und 1992 urteilen wird. „Das Verfassungsgericht verwirft eigentlich nicht seine eigenen Entscheidungen, alles andere wäre sehr ungewöhnlich.“ Er rechnet frühestens im Dezember mit einem Urteil. Die Klagen der Länder richten sich vor allem gegen die Fehlbetragszuweisungen. dpa/taz
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