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Archiv-Artikel

Verfassungsklage wegen Distomo

KARLSRUHE dpa ■ Der Streit um die Entschädigungszahlungen für die Opfer des Nazi-Massakers im griechischen Distomo von 1944 wird nun auch Karlsruhe beschäftigen. Mehrere Hinterbliebene legten Verfassungsbeschwerde gegen ein BGH-Urteil ein, in dem die Richter am 26. Juni in einem Grundsatzurteil entschieden hatten, dass Deutschland für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadenersatz an Hinterbliebene zahlen muss. Eine Forderung der vier griechischen Kläger wurde abgewiesen. Nach Ansicht der Anwälte zieht ein Völkerrechtsverbrechen wie das Distomo-Massaker zwingend eine Schadenersatzpflicht des Deutschen Reiches und damit der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin nach sich. Der BGH habe zu Unrecht angenommen, diese Entschädigung könne nur im Rahmen der Reparationspflicht durch den griechischen Staat, nicht aber von den Opfern selbst geltend gemacht werden. Die Haager Landkriegsordnung stelle aber den Schutz der Individuen in den Vordergrund.