Verfassungsgericht entscheidet: Anwalt darf Dienste bei Ebay anbieten
Es ist zulässig, Rechtsberatungen bei Ebay zu versteigern: Das Bundesverfassungsgericht konnte nichts "Marktschreierisches" daran finden.
KARLSRUHE/BERLIN dpa/afp Rechtsanwälte dürfen ihre Beratungsangebote im Internet versteigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Damit gaben die Karlsruher Richter einem Anwalt Recht, der über das Internetauktionshaus Ebay einstündige Beratungen in familien- und erbrechtlichen Fragen mit Startpreisen von einem sowie 75 Euro angeboten hatte. Dies sei weder als unsachliche Werbung einzustufen, noch werde damit das anwaltliche Gebührenrecht verletzt, entschied das Gericht - und auch sonst sei "für eine Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange nichts ersichtlich", wie es in dem Beschluss der Richter heisst. Damit habe die Berufsfreiheit Vorrang.
Die Anwaltskammer Berlin hatte das Angebot als marktschreierisch gerügt. Der Anwalt hatte auf seine Angebote zum Teil durch ein Foto mit Babyaugen aufmerksam gemacht. Zusätzlich pries er einen fünfstündigen "Exklusivberatungsservice" zum Startpreis von 500 Euro an.
Nach den Worten der Verfassungsrichter ist diese Art der Werbung schon deshalb nicht unsachlich, weil nur derjenige sie zur Kenntnis nehme, der die Seite aufrufe. Das Angebot dränge sich keiner breiten Öffentlichkeit unvorbereitet auf. Außerdem sei sie nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet - das Werben um konkrete Mandate ist Anwälten berufsrechtlich verboten. Auch wenn der Meistbietende den Zuschlag erhalte, richte sich das Angebot an eine unbekannte Vielzahl potenzieller Kunden.
Schließlich hatte das Gericht auch keine Einwände gegen die nicht vorhersehbare Höhe des Entgelts. Dem Anwalt stehe es frei, eine von den gesetzlichen Gebühren abweichende Honorarvereinbarung zu treffen. "Nichts anderes geschieht bei einer Versteigerung", entschied eine Kammer des Ersten Senats.
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