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Verfassungsgericht bestätigt Massenkündigung

Karlsruhe (ap/taz) — Das Verfassungsgericht befand gestern den Einigungsvertrag für verfassungskonform und wies damit die Klage von 467 früheren DDR-Akademikern zurück, die gegen ihre Entlassung Einspruch eingelegt hatten. Nur bei Frauen, die am 31.12.1991 schwanger waren, und bei Mitarbeitern, die am 30.10.1991 noch über ihre Weiterbeschäftigung im Ungewissen waren, läßt das Grundgesetz eine sofortige Kündigung nicht zu.

Geht bei schwangeren Frauen das Arbeitsverhältnis zunächst noch unbefristet weiter, so gilt es bei der zweiten Gruppe am Ende des Monats als beendet, in dem Bescheid eintrifft. Bei Härtefällen, zu denen unter anderen Schwerbehinderte und ältere Arbeitnehmer gehören, muß eine „begründete Aussicht auf eine neue Stelle im öffentlichen Dienst geboten werden“.

Dieses Urteil bestätigt die Entlassung von Forschern der ehemaligen DDR. Eine Kündigung nach individuellen Gesichtspunkten war nicht notwendig. Durch das Urteil ist eine rasche Angleichung und Koordinierung der Forschungsrichtungen an die alten Bundesländer möglich. (Aktenzeichen: BvR 454/91)

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