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Archiv-Artikel

Verfassungsgericht: Drei Plätze für ausländische Presse Türken dürfen zum NSU-Prozess

Von CHR

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat sichergestellt, dass nun doch türkische Medien vom NSU-Prozess in München berichten können. Das Gericht erließ am Freitag abend auf Antrag der türkischen Zeitung Sabah eine entsprechende einstweilige Anordnung.

Sabah hatte sich beschwert, dass türkische Medien bei der Vergabe der 50 Presseplätze am Oberlandesgericht München benachteiligt wurden. Bei der Vergabe nach Eingang der Anfragen kam kein türkisches Medium zum Zug, obwohl die meisten Opfer der NSU-Terror-Gruppe türkischer Herkunft waren. Karlsruhe erklärte nun, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen sehr schwierig seien und nicht kurzfristig geklärt werden könnten. Es sei aber zumindest möglich, dass Rechte der türkischen Zeitung verletzt wurden.

Zur Vermeidung von Nachteilen erlegte Karlsruhe nun dem Oberlandesgricht in München die Pflicht auf, zunächst mindestens drei türkische Medien zur Berichterstattung zuzulassen. In welchem Verfahren diese ausgewählt werden, ob per Los oder in einer neuen Vergabe nach Schnelligkeit der Rückmeldung wurde dem Vorsitzenden OLG-Richter Manfred Götzl überlassen.

Der Prozess soll am Mittwoch in München beginnen. Das Gericht hatte die Presseplätze nach der Reihenfolge der Anfragen verteilt und nachträgliche Änderungen abgelehnt. Türkische Medien sind besonders empört darüber, dass kein einziger türkischer Journalist einen garantierten Presseplatz erhalten hat, obwohl acht der zehn Opfer der rechtsextremistischen NSU-Gruppe türkischer Herkunft sind. CHR

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