: Verfassungsfragen
In die künftige niedersächsische Verfassung dürfen nach Auffassung des rechtspolitischen Sprechers der SPD -Landtagfraktion Thomas Oppermann nicht zuviele Grundrechte oder Staatsziele aufgenommen werden. In einer Mitteillung vom Montag warnte Oppermann insbesondere die Grünen davor, „jede vernünftige politische Forderung“ - wie die Festschreibung einer Frauenquote oder einer dezentralen Energieversorgung - mit Verfassungsrang ausstatten zu wollen.
Allerdings fordert Oppermann ebenso wie unter anderem auch die Grünen, die Gleichstelllung von Mann und Frau, den Schutz der Umwelt sowie den Frieden als Staatsziel aufzunehmen und das Recht auf Volksentscheide oder Volksbegehren festzuschreiben. Zu klären sei innerhalb der SPD noch, ob etwa das Recht auf Arbeit und das Recht auf Wohnung als Grundrechte oder als Staatsziele aufgenommen werden sollen, sagte Oppermann.
dpa
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