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Verfahren wegen Nötigung gegen TFH-Studenten eingestellt

Mit einer Einstellung des Verfahrens ging gestern der Prozeß gegen vier Studenten und eine Stundentin des Fachbereichs 11 der Technischen Fachhochschule (TFH) zu Ende. Den Angeklagten war Nötigung zur Last gelegt worden: Sie sollten am 22.Dezember 1988 während des Hochschulstreiks durch eine Blockade vor dem Bodenkundelabor des Fachbereichs 11 verhindert haben, daß ihre Kommilitonen an der Übung teilnehmen konnten.

Die Angeklagten hatten in dem Prozeß darauf verwiesen, daß keine Behinderung der Lehrveranstaltung erfolgt sei. Die 14 Teilnehmer der Bodenkundeübung hätten an dieser aus eigenem Entschuß nicht teilgenommen. Später seien sie von der Fachhochschulleitung dazu angehalten worden, zu unterschreiben, daß sie der Übung aufgrund des „Drucks“ von seiten der streikenden Kommilitonen ferngebleiben mußten.

Das Gericht begründete die Einstellung des Verfahrens damit, daß sich die fünf Angeklagten bereits vor dem Ordnungsausschuß der TFH verantworten mußten, der das Verfahren gleichfalls eingestellt hatte. Ob der „Rechtsfrieden“ an der TFH jetzt wiederhergestellt ist, wie Amtsrichter Lenz gestern hoffte, wird sich zeigen. Der Vizepräsident der TFH, Sodan, behauptete zumindest auch nach dem Prozeßende weiter, daß die Aktion „rechtswidrig“ gewesen sei.

plu

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