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Verfahren gegen Straßenblockierer

Gegen eine Reihe von Mitarbeitern der Anstalten öffentlichen Rechts, die bei den Streikaktionen am 1. März mit ihren Fahrzeugen Straßen blockiert hatten, sind staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Es würden verschiedene Straftatbestände geprüft, erklärte der Verkehrssenator. Eine strafrechtliche Bewertung von seiten des Senats sei gegenwärtig nicht möglich, um die schwebenden Verfahren nicht zu gefährden. Vor allem die Blockadeaktionen am Flughafen Tegel hätten dem Ansehen Berlins auch international geschadet.

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