Verdächtige vom Kölner Flughafen: Bundestag prüft Terrorfestnahmen

Die Verhaftung von zwei Terrorverdächtigen auf dem Kölner Flughafen beruhte offenbar auf brüchiger Beweiskette.

Der Innenausschuss des Bundestages wird die Hintergründe der Festnahme der zwei Terrorverdächtigen vom Flughafen Köln/Bonn vor rund einer Woche prüfen. Bild: dpa

BERLIN taz Der Innenausschuss des Bundestages wird die Hintergründe der Festnahme zweier Terrorverdächtiger am Flughafen Köln/Bonn vor rund einer Woche prüfen. "Es spricht nichts dagegen, sich zu diesem Thema von den zuständigen Stellen vortragen zu lassen", sagte der Vorsitzende des Ausschusses, Sebastian Edathy (SPD), der taz.

Edathy greift damit eine Forderung der Linksfraktion auf. Diese hatte zuvor schriftlich auf eine Einladung von Vertretern des Innenministeriums sowie des Bundeskriminalamts und des Verfassungsschutzes gedrängt. Die nächste Ausschusssitzung ist für den 15. Oktober angesetzt. In dem Brief hegte die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, den Verdacht,die Festnahme der zwei Männer habe auf fadenscheinigen Indizien beruht. Die Sicherheitsbehörden müssten jetzt den Vorwurf ausräumen, "weit im Vorfeld jedes konkreten Tatverdachts einen Haftbefehl" beantragt zu haben.

Die Männer, der 24-jährige Deutsche Omar D. sowie der 23 Jahre alte Somalier Abdirazak B., stehen im Verdacht, sich am "heiligen Krieg" und möglicherweise an Terroranschlägen beteiligen zu wollen. Sie waren am frühen Morgen des 26. Septembers in einem startbereiten Flugzeug auf dem Flughafen Köln/Bonn festgenommen worden. Nach Angaben des zuständigen Landeskriminalamts wurden vor dem Zugriff entsprechende Abschiedsbriefe gefunden. Eine Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Bonn hatte daraufhin einen Haftbefehl erlassen.

In dem anderthalbseitigen Dokument sei zwar von einem geplanten Selbstmordanschlag die Rede. Wo, wann und wie das Verbrechen stattfinden sollte, habe jedoch die Staatsanwaltschaft nicht erklären können, hatte der Anwalt von Omar D., Mutlu Günal, in den vergangenen Tagen mehrfach betont. Die im Haftbefehl aufgeführten Indizien seien "nicht ausreichend" für eine Festnahme gewesen. So sei der im Gepäck von Omar D. gefundene Abschiedsbrief lediglich ein etwas schwülstig geschriebener Liebesbrief von dessen Verlobter gewesen. Das Paar wolle heiraten und habe daher erst kürzlich die nötigen Papiere beim Standesamt beantragt. Entlastend ist nach Ansicht des Anwalts auch, dass Omar D. ein Rückflugticket besaß und vor seinem Abflug noch seinen Wintersemesterbeitrag für die Uni im niederländischen Enschede bezahlte. Um seinen Mandanten verteidigen zu können, hat Mutlu Günal nun Akteneinsicht verlangt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.