Verdacht auf Untreue bei VW: Ermittler durchsuchen Büros
Der Konzern soll zu hohe Zahlungen an Betriebsräte genehmigt haben. Bereits im Mai war ein Verfahren gegen mehrere Betriebsräte bekannt geworden.
Wie die Nachrichtenagentur AFP aus informierten Kreisen erfuhr, ging es bei den Durchsuchungen um den Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Vergütung von Betriebsratschef Bernd Osterloh sowie zudem um steuerrechtliche Aspekte. Deswegen waren auch die Steuerbehörden an den Durchsuchungen beteiligt.
Ein VW-Sprecher erklärte, das Unternehmen halte sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes. Bereits vor Monaten sei vor dem Hintergrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig „die Entgeltfindung des Unternehmens für Bernd Osterloh auch durch einen externen juristischen Sachverständigen überprüft“ worden.
Dieser kam VW zufolge zu dem Schluss, dass die vom Unternehmen vorgenommene Eingruppierung von Osterloh den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entspricht. „Volkswagen geht daher davon aus, dass die vom Unternehmen festgelegte Vergütung des Konzernbetriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh in jeder Hinsicht mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang steht“, erklärte der Autobauer. Dies gelte „selbstverständlich auch im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen“.
Im Mai hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue „im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung für Betriebsratstätigkeit“ laufe. Die Braunschweiger Zeitung berichtete damals, mehreren Unternehmensvertretern werde vorgeworfen, Osterloh eine zu hohe Vergütung genehmigt zu haben.
Die Ermittlungen richteten sich dem damaligen Bericht zufolge gegen das für Personal zuständige Vorstandsmitglied Karlheinz Blessing und dessen Vorgänger Horst Neumann sowie gegen den Personalchef der Marke VW, Martin Rosik und dessen Vorgänger Jochen Schumm. Die Staatsanwaltschaft selbst machte zu den Beschuldigten sowie zum Verfahrensstand wegen der laufenden Ermittlungen keine Angaben.
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