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Verbraucherschutz bei KreditvergabeBank muss beraten

Die EU will, dass Verbraucher mehr Informationen zu Krediten bekommen. Die Vertragsbedingungen sollen transparent werden. Auch ein Rücktrittsrecht soll es geben.

Verbraucherschützerin Meglena Kuneva will mehr Transparenz bei Krediten. Bild: ap

BRÜSSEL taz Brüssels oberste Verbraucherschützerin Meglena Kuneva glaubt an die Kraft des Marktes - auch beim Schuldenmachen. Einheitliche Mindestregeln für Verbraucherkredite sollen sicherstellen, dass die Kunden europaweit Zinsen und Konditionen vergleichen und das günstigste Angebot heraussuchen können. Es geht um sogenannte Kleinkredite zwischen 200 und 75.000 Euro, die in der Summe einen interessanten Marktanteil ausmachen: Kreditverträge im Umfang von rund 800 Milliarden Euro werden jährlich in dieser Größenordnung in der EU abgeschlossen.

Künftig müssen die Banken ihre Angebote so aufbereiten, dass Informationen wie Zinssatz, Rückzahlungsraten, Säumniskosten und vorgeschriebene Versicherungen auf einen Blick vergleichbar sind. Dazu wird ein europäisches "Kreditinformationsformblatt" eingeführt.

Auch die Bedingungen, unter denen ein Kunde vom Vertrag zurücktreten kann, sollen vereinheitlicht werden. Bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss soll das ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten möglich sein. Diese Frist ist allerdings in den Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Kommission noch umstritten. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es ein solches Rücktrittsrecht bislang nicht. Das EU-Parlament debattiert an diesem Dienstag in Straßburg über die neue Richtlinie. Am Mittwoch wird abgestimmt. Während sich Sozialdemokraten, Liberale und Grüne am liebsten im Vorfeld mit dem Rat geeinigt hätten, haben die Konservativen Bedenken. Sie glauben, dass der Entwurf den Brüsseler Vorsätzen widerspricht, Bürokratie abzubauen. Denn die Banken müssen viele neue Vorschriften beachten, damit der Kunde weiß, welche Belastungen er sich aufhalst.

Christian König vom Europäischen Bausparkassenverband sagte der taz, dass sich durch den höheren Beratungsaufwand und das Rücktrittsrecht künftig auch Umbaukredite verteuern werden, die für Wärmeisolierung an Altbauten eingesetzt werden und so dem Klimaschutz dienen.

Bei der Abstimmung am Mittwoch dürfte es noch einmal spannend werden. Umstritten ist zum Beispiel, welche Entschädigung Banken verlangen dürfen, wenn ein Kunde den Kredit vorzeitig zurückzahlt, weil er anderswo bessere Konditionen bekommen kann. Es zeichnet sich ab, dass bei Krediten bis 10.000 Euro jeder Staat selbst entscheiden kann, ob eine Entschädigung fällig wird. Bei höheren Krediten beträgt sie - je nach Vertragslaufzeit - 0,5 bis ein Prozent der Restsumme.

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