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Verbot rechtswidrig?

Hamburg (dpa) – Die Verbote rechtsradikaler Gruppierungen, die Innenminister Rudolf Seiters im November und Dezember erlassen hat, müssen nach Darstellung des Spiegel möglicherweise schon bald wieder zurückgenommen werden. Die „Nationalistische Front“, die „Deutsche Alternative“ und die „Nationale Offensive“ haben unter Berufung auf ihren Parteienstatus beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Der Hamburger Staatsrechtler, Professor Wolfgang Hoffmann-Riem, bezeichnete die Verbotsbegründungen des Innenministeriums als „dürftig“.