: Verbot für Rieger
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Verbot der beiden Trägervereine des rechtsextremen Zentrums Hetendorf bei Celle für rechtmäßig erklärt. Das niedersächsische Innenministerium hatte im Februar die Vereine „Heide-Heim e.V.“(Hamburg) und „Heideheim e.V.“(Buchholz/Nordheide) verboten und das Schulungszentrum in Hetendorf geschlossen. Es galt als einer der wichtigsten Treffs der rechtsextremen Szene in Norddeutschland. Auch das Vermögen der beiden Organisationen war beschlagnahmt worden. Der Vereinsvorsitzende, der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, hatte vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht gegen das Verbot geklagt.
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