Verbesserter Verbraucherschutz: Gesetz gegen Wucher am Telefon

Telefon-Warteschleifen sollen in Zukunft kostenlos werden, beschließt das Bundeskabinett. Das gilt aber nur für Sondernummern.

Das Gesetz soll Telefonieren billiger machen - und die Rechnung die Kunden nicht mehr umhauen. Bild: imago

BERLIN taz | AnruferInnen sollen für die Wartezeit bei Service-Hotlines nicht mehr bezahlen müssen. Dies gilt sowohl für Anrufe aus dem Fest- als auch aus dem Mobilfunknetz, wie das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat. Mit dieser Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) will die Regierung eine Vorgabe der EU erfüllen.

Der Bundesrat werde sich erstmals im April mit der TKG-Novelle befassen, der Bundestag im Mai, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Voraussichtlich ab August seien dann die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenfrei. Erst neun Monate später müsse die gesamte Wartezeit unentgeltlich sein. Die Unternehmen hatten eine Frist für die Umstellung der Technik gefordert.

Die Änderung des TKG gilt nur für Sonderrufnummern - also nicht für Nummern mit herkömmlichen Orts- und Mobilfunkvorwahlen. Hier dürfen kostenpflichtige Warteschleifen weiter uneingeschränkt eingesetzt werden.

Verbraucherzentralen kritisieren die langsame Umsetzung der neuen Regeln. "Es ist technisch durchaus möglich, innerhalb von sechs Monaten auf eine vollständige Kostenfreiheit der ersten Warteschleife umzustellen", sagt Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die erste Warteschleife ist die Wartezeit, bis der Anrufer das erste Mal mit einer MitarbeiterIn der Hotline verbunden wird.

Die geplante TKG-Novelle stärkt die VerbraucherInnenrechte auch in weiteren Punkten. "Die Probleme, die bisher beim Anbieterwechsel bestanden, gehören der Vergangenheit an", sagte Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). So darf der Dienst bei einem Umzug oder Anbieterwechsel höchstens für einen Tag unterbrochen sein. Die Vorgabe gilt aber nicht, wenn der Verbraucher nur zwischen Tarifen eines Anbieters wechselt.

Auch bei einer Rufnummernmitnahme muss das Unternehmen die neue Leitung künftig innerhalb eines Tages freischalten. Bei Mobilfunkanbietern soll es in Zukunft möglich sein, sogar vor Vertragsende die Rufnummer mitzunehmen. Telefon- und Internetanbieter werden außerdem verpflichtet, immer auch einen Vertrag mit einer zwölfmonatigen Höchstlaufzeit anzubieten. Zudem müssen sie bei Verträgen für schnelle Internetzugänge (DSL) die Mindestgeschwindigkeit des Anschlusses genau angeben.

Halten Telefonanbieter die Wechselvorschriften nicht ein, müssen Kunden lediglich 50 Prozent des berechneten Entgelts bezahlen. VerbraucherschützerInnen kritisieren diese Sanktion als zu lasch, sie böte nicht genügend Anreiz, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. "Wir fordern, das Entgelt dem Kunden vollständig zu erlassen, schließlich ist die Leistung nicht wie vereinbart erbracht worden", sagt Ehrig.

Das neue Gesetz soll auch den Datenschutz für HandynutzerInnen erhöhen: Sie müssen in Zukunft bei jeder Ortung ihres Telefons vom Anbieter per SMS informiert werden, wenn die Standortdaten an Dritte weitergegeben werden.

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