Vaterliebe: Kein Transatlantik-Pakt
■ Deutsch-kubanische Familie fürchtet bei Trennung um das Wohl der Tochter
Mario F. ist ein verzweifelter Vater. Der Kubaner, vor elf Jahren im Rahmen der sozialistischen Kooperation als Industriearbeiter in die damalige DDR nach Thüringen eingereist, soll jetzt Deutschland verlassen. Offizieller Grund: Seine letzte, zweite Ehe wurde nach kaum einem Jahr Dauer kürzlich geschieden. Damit bestehe weiter kein Interesse am Aufenthalt des Mannes in der Bundesrepublik. „Aber was ist mit meiner Tochter?“ fragt der 33jährige nervös, denn er soll heute ausreisen.
Die kleine Anna-Marie, gerade zwei Jahre alt, lebt bei ihrer Mutter in Marburg. „Aber ich besuche sie, sooft ich kann“, beteuert er. Für die Ausländerbehörde scheint das unerheblich. Weil die Ehe keine vier Jahre bestand, hat Mario F. kein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis – und weil die Tochter bei der Mutter lebt, „handelt es sich nicht um eine familiäre Beistandgemeinschaft, in der er eine für das Wohl seiner Tochter unentbehrliche Lebenshilfe erbringt“, heißt es amtlich.
Die Mutter des Mädchens sieht das mittlerweile anders. Um die Trennung von Vater und Tochter zu verhindern, erwägt sie jetzt sogar das gemeinsame Sorgerecht mit ihrem Ex-Mann. „Wenn es gar nicht anders geht“, schränkt dessen Anwalt ein. Denn 300 Kilometer zwischen Vater, Mutter und Tochter seien ein Hindernis. „Der Mann ist alleinstehend. Bisher hat er gearbeitet, wo er etwas bekam.“
Zu Mario F.s Arbeitgebern gehörten – neben einer Zeitarbeitsfirma, bei der er zuletzt knapp eineinhalb Jahre lang seinen Lohn verdiente, von dem er auch den Unterhalt seiner Tochter bestritt – verschiedene Sportvereine. Darunter auch die „Bremer Crocodiles“. Die Baseballmannschaft betreute der gelernte Sportlehrer in der 2. Bundesliga Nord. Seit das Ausländeramt ihm aber den Paß wegnahm und auf Ausreise dringt, ist das alles vorbei. Darunter leidet auch eine junge Frau aus Weyhe. „Wir wollen heiraten“, beteuert die Zahnarzthelferin-Azubi gegenüber der taz. Der eingezogene Paß habe es erschwert, die Eheschließung so schnell anzugehen wie gewünscht. „Wenn sie Mario abschieben, weiß ich nicht, was wird“, klagt sie. „Ich habe kein Geld, um nach Kuba zu fliegen.“
„Alles spricht für eine Härtefall-Regelung“, sagt Mario F.s Anwalt. „Daß der Vater über den atlantischen Ozean hinweg telefonisch eine Vater-Kind-Beziehung aufrecht erhalten kann, ist ja wohl kaum möglich.“ ede
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