VW-Gesetz: "Ändern, nicht abschaffen"

Teile des VW-Gesetzes sollten bleiben, sagt der Gewerkschafter Hartmut Meine.

"Es geht nicht um heilige Kühe, sondern um Verträge": Gewerkschafter Hartmut Meine Bild: dpa

taz: Herr Meine, welche Folgen müssen die VW-Beschäftigten nach dem Luxemburger Urteil fürchten?

Hartmut Meine: Aktuell sind bei Volkswagen keine Arbeitsplätze in Gefahr, weil unserer Tarifvertrag bis zum Jahr 2011 betriebsbedingte Kündigungen ausschließt. Mittelfristig kann die Möglichkeit geringer werden, im VW-Aufsichtsrat für Arbeitnehmerinteressen zu streiten. Porsche strebt ja eine Aktienmehrheit von gut 50 Prozent an, und das Land Niedersachsen will seine 20 Prozent behalten. Eine solche Konstellation ist besser, als wenn ein Finanzinvestor bei Volkswagen das Sagen hätte. Sie kann aber nur funktionieren, wenn die Mitbestimmung adäquat geregelt ist. Im Aufsichtsrat der geplanten Porsche Holding europäischen Rechts sollen die Sitze der Arbeitnehmervertreter nicht nach der Zahl der Beschäftigten verteilt werden. Dagegen klagt der VW-Betriebsrat mit Unterstützung der IG Metall.

Porsche-Chef Wendelin Wiedeking hat bereits angekündigt, bei Volkswagen einiges zu ändern und "heilige Kühe" zu schlachten. Sehen sie den VW-Haustarifvertrag in Gefahr?

Es geht nicht um heilige Kühe, sondern um rechtsverbindliche Verträge. Die sind einzuhalten und daran wird sich auch Herr Wiedeking gewöhnen. Im Übrigen sind die Tarifverträge bei Volkswagen und bei der Porsche AG von der effektiven Bezahlung her etwa gleich. Wir haben bei Volkswagen aber zusätzlich die tarifvertragliche Beschäftigungssicherung bis Ende 2011. Und für deren Verlängerung werden wir zu gegebener Zeit auch streiten.

Wie sollte die Politik auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagieren?

Die Gerichtsentscheidung hat ja das VW-Gesetz nicht beseitigt, sondern von der Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes verlangt. Die IG Metall fordert die Bundesregierung auf, jetzt ein neues europarechtskonformes VW-Gesetz zu verabschieden. Das jetzige Gesetz sieht vor, dass Standortschließungen einer Zweidrittelmehrheit im Aufsichtsrat bedürfen. Diese Klausel hat das Gericht überhaupt nicht moniert. Sie könnte Kern eines neuen europarechtskonformen VW-Gesetzes sein.

INTERVIEW: JÜRGEN VOGES

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