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Archiv-Artikel

VERWALTUNGSGERICHT NPD darf in Leipzig doch demonstrieren

BERLIN | Das Verbot der NPD-Kundgebung am Samstag in Leipzig ist rechtswidrig. Wie das Verwaltungsgericht Leipzig weiter mitteilte, darf die von der rechtsextremen Partei angemeldete Demo aber nicht am Völkerschlachtsdenkmal, sondern nur am Hauptbahnhof stattfinden. Auch die von Ver.di angemeldete Gegenkundgebung darf stattfinden, so das Gericht. Die Stadt Leipzig hatte am Mittwoch die Kundgebungen verboten, da es laut einer polizeilichen Gefahrenprognose nicht genügend Einsatzkräfte gebe. (taz)