piwik no script img

■ VERFASSUNGSSCHUTZKeine VS-Auskunft im Fall Schmücker

Berlin. Das Verwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit dem Schmücker-Prozeß Anträge abgewiesen, mit der die Hauptangeklagte und ihr Verteidiger vom Verfassungsschutz Auskunft über die Überwachungen ihrer Telefone erreichen wollten. Die erste Kammer entschied, daß die deutsche Gerichtsbarkeit über Abhöraktionen in Berlin, die in die Zeit des alliierten Status der Stadt fielen, nicht urteilen könne, hieß es gestern. Bis zum Wegfall der alliierten Oberhoheit über die Stadt im Herbst 1990 wurden alle Telefonüberwachungen in Berlin ausschließlich von Behörden der drei Schutzmächte angeordnet. Berliner Stellen wie der VS unterstützten dabei die Alliierten.

FLÄCHEN

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen