VERFASSUNGSGERICHT : Keine Verfügung gegen Gauck
FREIBURG | Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bundespräsident Joachim Gauck ab. Ein NPD-Antrag blieb erfolglos. Die Partei hatte sich beschwert, dass Gauck vor Schülern eine Anti-NPD-Demo gelobt hatte. „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen“, so Gauck. Karlsruhe geht davon aus, dass der Bundespräsident bis zum Wahltag die Chancengleichheit der Parteien beachtet. (Az.: 2 BvE 4/13) (chr)