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■ VERFASSUNGSGERICHTZwangsarbeiterinnen ziehen nach Karlsruhe

Bremen (taz) — Jetzt müssen die Verfassungsrichter über eine Entschädigungsklage von drei polnischen Zwangsarbeiterinnen entscheiden. Die Bremer Zivilkammer verwies das Verfahren gestern nach Karlsruhe. Der Anwalt des Finanzministeriums hatte die Forderung mit dem Argument zurückgewiesen, es gäbe außenpolitisch bindende Verträge, die zivilrechtliche Ansprüche nicht zuließen. Der Richter will jetzt von seinen Kollegen in den roten Roben prüfen lassen, ob die Verträge aus der Zeit kurz nach dem Krieg noch bindend sind. Sie hatten damals verhindern sollen, daß Deutschlands Wirtschaft langfristig darniederliegt. SEITE 4

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