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Archiv-Artikel

NS-„KRIEGSVERRÄTER“ Urteile werden aufgehoben

BERLIN | Die Aufhebung von „Kriegsverräter“-Urteilen aus der NS-Zeit steht bevor. Über ein entsprechendes Gesetz berät der Rechtsausschuss heute in Berlin. Es soll am 8. September im Bundestag beschlossen werden. Justizministerin Brigitte Zypries wertete den Schritt als „wichtiges Zeichen“ für die Hinterbliebenen. Die NS-Justiz hatte Kritiker zu Unrecht als „Kriegsverräter“ verurteilt und damit mundtot gemacht. Über eine Rehabilitierung wurde lange gestritten.

Zypries erklärte, dass mit dem neuen Gesetz die Konsequenz aus neuen Forschungsergebnissen gezogen werde. Eine Studie zweier Militärhistoriker aus dem Jahr 2007 habe gezeigt, dass vor allem einfache Soldaten der Wehrmacht aufgrund dieser Strafvorschrift zum Tode verurteilt wurden. Ein im Frühjahr eingeholtes Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Hans Klein habe offenbart, dass die Strafvorschrift „Kriegsverrat“ mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar war, sagte Zypries. Trotz dieser neuen Erkenntnisse sei es aber keineswegs einfach gewesen, „auch unseren Koalitionspartner für dieses Projekt zu gewinnen“. (ap)