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■ Urteil/RenteNur hier zahlbar

Kassel (AP) – Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, daß ein türkischer Staatsangehöriger von der Türkei aus keine freiwilligen Beiträge zur deutschen Rentenversicherung entrichten kann, um sich eine Rente aus Deutschland zu sichern. Das entgegengesetzte Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts wurde vom Bundessozialgericht aufgehoben. (BSG 5 RJ 38/93)

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